Häufige Irrtümer über Stiftungen und ihre Gründung: 7 Mythen im Faktencheck

Eine eigene Stiftung zu gründen, ist weit mehr als ein bürokratischer Akt. Es ist ein strategischer Schritt zur langfristigen Vermögensstrukturierung, zur Unternehmensnachfolge oder zur Förderung gemeinnütziger Anliegen. Doch rund um das Thema Stiftung gründen kursieren viele Irrtümer, von überhöhten Kapitalanforderungen über falsche Steuerannahmen bis hin zu Unsicherheiten bei Kontrolle und Gestaltung.

In diesem Artikel räumen wir mit 7 typischen Mythen rund um Stiftungen und die Stiftungsgründung auf. Du erfährst, was wirklich stimmt und was nicht. Ob Familienstiftung, gemeinnützige oder Treuhandlösung: Wir liefern Klarheit, damit Du den richtigen Weg für Deine Ziele findest. 

Wenn Du konkret eine Stiftung gründen möchtest: Wir beraten Dich gerne – individuell, strukturiert und mit Fokus auf langfristigen Vermögensschutz.

Mythos 1: „Eine Stiftung ist nur etwas für Millionäre“

Viele gehen davon aus, dass man erst mit Millionenvermögen eine Stiftung gründen kann, ein klassischer Irrtum. Eine rechtsfähige Stiftung wird meist ab etwa 100.000 bis 150.000 Euro genehmigt, ein mittlerer sechsstelliger Betrag reicht oft aus. Für kleinere Vermögen bieten sich Treuhandstiftungen an, die bereits ab 10.000 Euro Mindestkapital gegründet werden können. Für eine Stiftung braucht es also kein Mindestkapital von Millionen Euro. Wichtig ist, dass das eingebrachte Stiftungskapital langfristig geeignet ist, den Zweck zu erfüllen.

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Mythos 2: „Mit einer Stiftung spart man automatisch Steuern“

Ein häufiger Irrtum bei der Stiftungsgründung: Viele erwarten pauschal steuerliche Vorteile – ganz unabhängig von der Ausgestaltung. Doch so einfach ist es nicht.

Gemeinnützige Stiftungen profitieren in der Tat von weitreichenden Steuervorteilen für Stiftungen: Sie sind von der Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer befreit, dürfen Spenden empfangen und ermöglichen großzügige Abzugsmöglichkeiten. Aber: Das eingebrachte Vermögen steht ab Gründung dauerhaft dem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung – der persönliche Zugriff ist ausgeschlossen.

Familienstiftungen hingegen sind nicht steuerbefreit, unterliegen der regulären Körperschaftsteuer (15 %) und müssen etwa alle 30 Jahre eine sogenannte Erbersatzsteuer zahlen. Gleichzeitig bietet dieses Modell jedoch strategische Vorteile, etwa in der Nachfolgeplanung oder beim Vermögensschutz.

Unterm Strich gilt: Eine Stiftung kann steuerlich attraktiv sein, aber nicht automatisch. Es kommt auf die richtige Struktur, klare Zieldefinition und individuelle Vermögenssituation an.

Unser Tipp:

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Mythos 3: „Als Stifter verliert man komplett die Kontrolle über sein Vermögen“

Wer eine Stiftung gründet, überträgt das Vermögen rechtlich an die Stiftung – das stimmt. Aber: Über die Satzung lässt sich genau regeln, wie das Kapital verwendet wird, wer entscheidet und wie der Stifter Einfluss behält. Vor allem bei Familienstiftungen sorgen Gremienbesetzung, Vetorechte und klare Vorgaben dafür, dass der Stifterwille dauerhaft gewahrt bleibt. Kontrolle ja, aber im selbst gesetzten Rahmen.

Mythos 4: „Stiftungen müssen immer gemeinnützig sein“

Falsch. Wer eine Stiftung gründen möchte, muss sich nicht zwangsläufig für eine gemeinnützige Struktur entscheiden. Es gibt sowohl gemeinnützige als auch privatnützige Stiftungen, je nach Zielsetzung.

Die Familienstiftung ist ein klassisches Beispiel für eine privatnützige Stiftung: Sie dient dem langfristigen Erhalt des Familienvermögens und der Versorgung von Angehörigen. Gemeinnützige Stiftungen hingegen verfolgen einen Zweck, der dem Allgemeinwohl dient, z. B. in den Bereichen Bildung, Umwelt oder Soziales. 

Hier ein Überblick:

StiftungsartZweck / ZielsetzungEinordnung
Gemeinnützige StiftungFörderung des Gemeinwohls (z. B. Bildung, Kultur, Umwelt, Soziales)Gemeinnützig
FamilienstiftungVermögenserhalt und Versorgung von Angehörigen über GenerationenPrivatnützig
UnternehmensstiftungLangfristige Sicherung eines Unternehmens, z. B. durch HoldingstrukturPrivatnützig oder gemischt
TreuhandstiftungFlexibles Stiftungsmodell ohne eigene RechtspersönlichkeitGemeinnützig oder privat
VerbrauchsstiftungZielgerichtete Mittelverwendung bis zur vollständigen AuflösungGemeinnützig oder privat
Kirchliche StiftungFörderung kirchlicher Zwecke und GlaubensgemeinschaftenGemeinnützig
DoppelstiftungKombination aus gemeinnütziger und privatnütziger StiftungGemischt
BürgerstiftungFörderung lokaler Projekte durch breiten gesellschaftlichen TrägerkreisGemeinnützig

Mythos 5: „Eine Stiftung kann man jederzeit auflösen oder ändern“

Eine Stiftung ist kein beliebig formbares Konstrukt. Nach der Anerkennung gilt der festgelegte Zweck – dauerhaft. Satzungsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Zweck objektiv nicht mehr erfüllbar ist. Eine Rückübertragung des Vermögens ist ausgeschlossen. Wer Spielraum braucht, sollte über flexiblere Modelle wie die Treuhand- oder Verbrauchsstiftung nachdenken.

Mythos 6: „Eine Stiftung lohnt sich nur im Ausland – z. B. in Liechtenstein“

Ja, Stiftungen in Liechtenstein oder anderen ausländischen Jurisdiktionen werben oft mit Anonymität und Gestaltungsspielraum. Doch diese vermeintlichen Vorteile haben ihren Preis – rechtlich, steuerlich und reputativ. In Deutschland bieten Stiftungen ebenfalls hohe Flexibilität, dazu aber klare rechtliche Strukturen, steuerliche Planbarkeit und vor allem: Sicherheit im Umgang mit Finanzbehörden.

Stiftung in Deutschland bedeutet: keine Risiken durch aggressive Gestaltungen, sondern nachhaltige Vermögensstrukturierung innerhalb eines verlässlichen Rechtsrahmens. Für Unternehmer und vermögende Familien ist das oft der entscheidende Vorteil und ein Argument für eine Stiftung in Deutschland.

Unser Tipp:

Wer darüber nachdenkt, eine Stiftung im Ausland zu gründen, sollte die Optionen in Deutschland kennen und vergleichen. Wir unterstützen Dich bei der Entscheidung – transparent, neutral und mit Blick auf Deine Ziele.

Mythos 7: „Stiftungen sind zu bürokratisch und aufwändig“

Ja, die Stiftung ist eine juristische Person mit Verwaltungsaufwand. Aber: Wer sauber seine Stiftung gründet, eine tragfähige Satzung erstellt und professionelle Strukturen nutzt, hält den Aufwand im Rahmen. Treuhandstiftungen sind sogar deutlich schlanker organisiert. Die Bürokratie ist mit dem richtigen Setup und den richtigen Partnern beherrschbar.

Häufige Fragen zur Stiftung und ihrer Gründung

Wie viel Kapital braucht man mindestens für die Stiftungsgründung?

Für eine rechtsfähige Stiftung werden meist 100.000 bis 150.000 € erwartet, abhängig vom Stiftungszweck und Bundesland. Wer mit kleinerem Vermögen starten will, kann auf eine Treuhandstiftung zurückgreifen, oft ab ca. 10.000 € möglich.

Grundsätzlich ja. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können eine Stiftung gründen, sofern ein dauerhafter Zweck realistisch und finanziell tragbar ist. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern die Stabilität des Konzepts.

Ja, eine Stiftung darf – und in vielen Fällen sogar muss – Gewinne erzielen, um ihren Zweck dauerhaft erfüllen zu können. Erträge aus Kapitalanlagen, Beteiligungen oder Immobilien sind notwendig, um Ausschüttungen, Projekte und Verwaltungskosten zu finanzieren. Entscheidend ist, dass diese Gewinne im Rahmen der Satzung verwendet werden.

Gemeinnützige Stiftungen sind in vielen Bereichen steuerbefreit, etwa bei Körperschaft- und Erbschaftsteuer. Familienstiftungen zahlen regulär Steuern, profitieren aber von Planungsvorteilen wie der 30-jährigen Erbersatzsteuer-Regelung und einer pauschalen Körperschaftsteuer von 15 %.

Eine Stiftung in Deutschland bietet Rechtssicherheit, steuerliche Planbarkeit und hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Auslandsstiftungen – z. B. in Liechtenstein – können mehr Gestaltungsspielraum bieten, bringen aber auch höhere regulatorische Risiken mit sich. Wir beraten hier transparent und ohne steuerspekulative Versprechen.

Fazit

Rund um das Thema Stiftungen kursieren viele Mythen, manches ist richtig, vieles überholt und einiges nur die halbe Wahrheit. 

Stiftung.de bringt Licht ins Dunkel: Mit fundierter Beratung, klarer Struktur und jahrzehntelanger Praxiserfahrung begleiten wir Dich von der Stiftungsgründung bis zur nachhaltigen Verwaltung. Ob Familienstiftung, gemeinnützige oder Treuhandstiftung, wir kennen die rechtlichen Spielräume, steuerlichen Besonderheiten und strategischen Hebel, die für Deinen langfristigen Erfolg entscheidend sind. 

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