Familienstiftung – Vermögen schützen, Nachfolge regeln, Generationen sichern

Die Familienstiftung ist eine besondere Stiftungsform, die dem langfristigen Erhalt des Familienvermögens dient. Sie wird von einem oder mehreren Stiftern errichtet, um Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Geld dauerhaft zu sichern und innerhalb der Familie zu verwalten.

Mögliche Ziele sind die Versorgung von Familienmitgliedern, die Sicherung des Lebenswerks, der Schutz vor Gläubigern oder die Nachfolgeplanung.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, hoher Erbschaftsteuer und komplexer Unternehmensnachfolge gewinnt sie zunehmend an Bedeutung.

Sie schafft eine stabile Struktur, um Vermögen über Generationen hinweg gebunden und zugleich flexibel zu verwalten.

Doch was genau kennzeichnet eine Familienstiftung? Wie läuft die Gründung ab, welche rechtlichen Grundlagen gelten und lohnt sich das Modell für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation?

Dieser Beitrag gibt einen fundierten Überblick über Gründung, Vorteile, mögliche Nachteile und zeigt praxisnahe Lösungen.

Was ist eine Familienstiftung?

Die Familienstiftung ist eine privatnützige Stiftung, deren Ziel es ist, das Vermögen einer Familie langfristig zu sichern und bestimmte Familienmitglieder über Generationen hinweg zu versorgen.

Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen, die dem Allgemeinwohl dienen, verfolgt sie ausschließlich private Interessen, insbesondere den Erhalt und die geordnete Verwaltung des Familienvermögens.

Rechtlich ist sie keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts.

Der Stifter bringt Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Geld ein und legt in der Satzung fest, wie diese verwendet werden sollen. Nach der Errichtung gehört das Vermögen der Stiftung, nicht mehr der Familie.

So wird es vor Zersplitterung, Pflichtteilsansprüchen und Gläubigern besonders geschützt.

Typische Zwecke einer Familienstiftung sind:

  • die Versorgung und Absicherung von Familienmitgliedern,

  • die langfristige Bewahrung des Familienvermögens,

  • die Nachfolgeplanung in Unternehmen,

  • der Schutz vor externen Zugriffen, z. B. bei Scheidungen oder Insolvenzen.

Für viele vermögende Personen ist die Familienstiftung deshalb ein zentraler Baustein ihrer Nachfolgeplanung und Asset Protection.

Gründung einer Familienstiftung: Schritt für Schritt

Die Gründung einer Familienstiftung erfordert eine strukturierte Planung, da sie rechtlich, steuerlich und familiär weitreichende Folgen hat.

Im Zentrum steht die Entscheidung des Stifters, sein Vermögen dauerhaft in eine Stiftung zu überführen und damit zugunsten der Familie, aber außerhalb des persönlichen Eigentums zu stellen.

Ablauf der Errichtung einer Familienstiftung

  1. Zieldefinition und Planung

    Zunächst klärt der Stifter, welche Ziele verfolgt werden sollen: Vermögensschutz, Versorgung von Familienmitgliedern oder Unternehmensnachfolge.

  2. Erstellung der Stiftungssatzung

    Die Satzung legt Zweck, Vermögensverwaltung, Organe (z. B. Vorstand) und Ausschüttungsregeln fest. Eine präzise Formulierung ist essenziell, da spätere Änderungen nur begrenzt möglich sind.

  3. Übertragung des Vermögens

    Im Rahmen des Stiftungsgeschäfts erklärt der Stifter die Gründung und bringt Vermögenswerte wie Bargeld, Immobilien oder Unternehmensanteile ein. Die Ausstattung muss den Stiftungszweck dauerhaft sichern.

  4. Antrag auf Anerkennung

    Nach Fertigstellung aller Unterlagen wird der Antrag bei der zuständigen Stiftungsaufsicht eingereicht. Mit der Anerkennung wird die Stiftung rechtsfähig.

  5. Start der Stiftungsarbeit

    Nach Anerkennung nimmt der Vorstand seine Tätigkeit auf. Die Vermögensverwaltung beginnt, Ausschüttungen an Destinatäre werden möglich.

Rechtliche Grundlagen & Stiftungsrecht

Die Familienstiftung unterliegt in Deutschland dem allgemeinen Stiftungsrecht, das sich aus mehreren Ebenen zusammensetzt: dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen sowie ergänzenden steuerrechtlichen Regelungen.

Diese komplexe Rechtslage macht eine fundierte rechtliche Beratung bei der Errichtung einer Familienstiftung unverzichtbar.

Kein Sonderstatus – aber besondere Anwendung

Rechtlich gesehen ist die Familienstiftung keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts.

Das heißt: Sie erfüllt nicht gemeinnützige, sondern privatnützige Zwecke. In der Regel ist das die Versorgung und Absicherung einer bestimmten Familie. Ihre Anerkennung erfolgt durch die jeweilige Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.

Anforderungen an die Anerkennung

Damit eine Familienstiftung anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dauerhafte Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks: Das eingebrachte Vermögen muss so bemessen sein, dass es den Stiftungszweck dauerhaft finanzieren kann.

  • Eindeutige Satzung: Die Stiftungssatzung muss den Zweck, die Organe, die Vermögensbindung und die interne Organisation klar und rechtssicher regeln.

  • Eigenständige Rechtsfähigkeit: Nach Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erhält die Stiftung ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann Verträge schließen, Eigentum halten und vor Gericht auftreten, unabhängig vom Stifter oder der Familie.

Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht

Die Stiftungsaufsicht überwacht, ob die Stiftung entsprechend ihrer Satzung geführt wird. Gerade bei privatnützigen Stiftungen erfolgt die Kontrolle in abgeschwächter Form, ist aber dennoch relevant, insbesondere bei Vermögensumschichtungen, Satzungsänderungen oder der Auflösung.

Ziel ist der Schutz der Destinatäre und die Einhaltung des ursprünglichen Stifterwillens.

Flexibilität und Grenzen

Die einmal festgelegten Regelungen der Stiftungssatzung lassen sich nur eingeschränkt ändern. Satzungsänderungen, etwa bei der Erweiterung der Destinatärsgruppe oder bei Anpassungen der Ausschüttungsmodalitäten, bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Auch deshalb ist es ratsam, bereits bei der Errichtung ausreichend Flexibilität in die Satzung einzubauen, z. B. durch die Definition von Variablen, aufschiebenden Bedingungen oder Ergänzungskompetenzen des Vorstands.

Steuerrecht & Steuern bei der Familienstiftung

Die steuerliche Behandlung einer Familienstiftung ist ein zentrales Thema und zugleich einer der häufigsten Gründe für die Errichtung.

Bei richtiger Gestaltung kann eine Familienstiftung erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Gleichzeitig sind aber auch besondere Regelungen und Pflichten zu beachten.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wird Vermögen auf eine Familienstiftung übertragen – sei es zu Lebzeiten (Schenkung) oder von Todes wegen (Erbschaft) –, fällt grundsätzlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.

Da zwischen dem Stifter und der Stiftung kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, würde dabei regulär die ungünstigste Steuerklasse III gelten, mit einem Steuersatz von bis zu 50 %.

Es gibt jedoch einen entscheidenden Vorteil einer Familienstiftung: Das sogenannte Steuerklassenprivileg bewirkt hier, dass nicht die Steuerklasse III, sondern die Steuerklasse I verwendet wird – also so, als handele es sich um nahe Angehörige (z. B. Kinder oder Ehepartner des Stifters).

Da die Steuerklasse maßgeblich den anzuwendenden Steuersatz beeinflusst, kann dieses Privileg zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, je nach Vermögensstruktur von bis zu 23 %. 

Erbersatzsteuer: Die „30-Jahres-Regel”

Ein besonderes Merkmal im Steuerrecht der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer. Da das Vermögen dauerhaft der Stiftung gehört und nicht vererbt wird, sieht der Gesetzgeber alle 30 Jahre einen fiktiven Vermögensanfall vor.

Diese Regel basiert auf der Annahme, dass Familienvermögen etwa alle drei Jahrzehnte an die nächste Generation übergeht. Dabei wird unterstellt, dass das Vermögen an zwei Kinder fällt.

Der Vorteil: Der Freibetrag für Kinder wird doppelt berücksichtigt – 800.000 € bleiben steuerfrei. Nur der darüberliegende Teil unterliegt der Besteuerung.

Attraktiv ist der zeitliche Aufschub: Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer, die sofort fällig wird, greift die Erbersatzsteuer erst 30 Jahre nach Gründung. Das schafft finanziellen Spielraum und vermeidet Belastungen im Todesfall. Auch eine Meldefrist entfällt.

Zudem ist die Steuer planbar: Der Fälligkeitszeitpunkt steht von Beginn an fest, und die Zahlung kann auf Wunsch in Raten erfolgen. Ein klarer Vorteil gegenüber der sofortigen Erbschaftsteuer im klassischen Erbfall.

Laufende Besteuerung

Familienstiftungen unterliegen als juristische Personen der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % auf laufende Erträge, etwa aus Zinsen, Dividenden, Vermietung oder Unternehmensbeteiligungen.

Ein klarer Vorteil gegenüber natürlichen Personen: Während Kapitalerträge dort mit 25 % und Mieteinnahmen mit bis zu 45 % versteuert werden, gilt bei Familienstiftungen durchgängig der Körperschaftsteuersatz von 15 %.

Gewerbesteuer fällt nur an, wenn die Stiftung gewerblich tätig ist. In der Regel, insbesondere bei vermögensverwaltenden Stiftungen, entfällt sie komplett. Einnahmen aus Vermietung und Kapitalanlagen bleiben dadurch gewerbesteuerfrei.

Diese steuerliche Kombination macht die Familienstiftung besonders attraktiv für Familien mit größerem Immobilien- oder Kapitalvermögen.

Ziele & Vorteile einer Familienstiftung

Die Familienstiftung ist weit mehr als ein rechtliches Konstrukt. Sie ist ein strategisches Instrument, mit dem Stifter über Generationen hinweg Einfluss nehmen, Werte sichern und familiäre Stabilität schaffen können.

Die Motive für die Errichtung sind vielfältig, doch sie lassen sich meist drei übergeordneten Zielen zuordnen: Vermögensschutz, Versorgung und Nachfolge.

Vermögensschutz 

Eines der häufigsten Motive für die Gründung einer Familienstiftung ist der Wunsch nach Schutz des Familienvermögens. Durch die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung entzieht der Stifter es dauerhaft dem Privatvermögen. Das bedeutet: Weder Gläubiger einzelner Familienmitglieder noch Pflichtteilsberechtigte oder externe Einflüsse (z. B. im Fall von Scheidungen) können direkt auf das Vermögen zugreifen.

Es ist rechtlich abgeschirmt, ein zentrales Element der Asset Protection. Zudem verhindert die Stiftung, dass Immobilien, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte zersplittert oder veräußert werden. Stattdessen bleibt das Vermögen in der Stiftung gebündelt und kann langfristig strategisch verwaltet werden.

Versorgung von Familienmitgliedern

Ein weiteres zentrales Ziel ist die Versorgung ausgewählter Familienmitglieder, über Generationen hinweg. In der Stiftungssatzung kann der Stifter genau festlegen, wer Destinatär wird, also Anspruch auf Leistungen der Stiftung hat.

Diese Ausschüttungen können als regelmäßige Zahlungen (z. B. monatliche Unterstützung) oder einmalige Leistungen erfolgen, etwa für Ausbildung, Krankheit oder andere klar definierte Lebenssituationen. Dabei bleibt das Vermögen selbst unangetastet und wird durch seine Erträge zur Versorgung genutzt.

So entsteht ein stabiles Versorgungssystem, das unabhängig von familiären Konflikten oder externen Ereignissen funktioniert.

Nachfolge und Sicherung des Familienvermögens

Gerade bei Unternehmerfamilien spielt die Familienstiftung eine immer größere Rolle in der Nachfolgeplanung. Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf die Stiftung kann verhindert werden, dass das Unternehmen durch Erbteilungen zersplittert, verkauft oder destabilisiert wird.

Die Stiftung agiert in diesem Fall als dauerhafte Gesellschafterin, die dem Unternehmen langfristige Stabilität sichert.

Der Einfluss der Familie kann über Gremien (z. B. Beirat oder Kuratorium) gewahrt bleiben, ohne dass einzelne Erben Anteile verkaufen oder veräußern können. Das ermöglicht eine unternehmerische Kontinuität über Generationen hinweg – oft mit erheblichem steuerlichen und emotionalen Mehrwert.

Mögliche Nachteile einer Familienstiftung

Trotz vieler Vorteile ist die Familienstiftung kein Allheilmittel. Sie bringt spezifische Herausforderungen mit sich, die bei der Entscheidung unbedingt bedacht werden sollten. Eine unüberlegte Gründung kann langfristige Auswirkungen auf Familie, Vermögen und die Handlungsfreiheit des Stifters haben.

Eingeschränkte Flexibilität

Ein wesentliches Merkmal der Familienstiftung ist ihre Bindungswirkung: Ist das Vermögen einmal auf die Stiftung übertragen, gehört es dauerhaft der Stiftung, nicht mehr dem Stifter oder den Familienmitgliedern. Auch die Stiftungssatzung lässt sich nach Anerkennung nur unter strengen Voraussetzungen ändern.

Änderungen am Zweck, an den Begünstigten oder an Ausschüttungsmodalitäten bedürfen meist der Zustimmung der Stiftungsaufsicht, was den Handlungsspielraum deutlich einschränkt. Wer eine Familienstiftung gründet, muss daher bereit sein, Verantwortung und Kontrolle teilweise abzugeben.

Die Stiftung „lebt“ unabhängig vom Willen des Stifters weiter, auch nach dessen Tod.

Laufende Verwaltung & Kosten

Das Stiftungsmanagement spielt eine zentrale Rolle im Alltag einer Familienstiftung. Wie jede eigenständige juristische Struktur bringt sie Verwaltungsaufgaben und laufende Kosten mit sich.

Dazu zählen Jahresabschluss, Steuererklärungen und die Dokumentation der Stiftungsorgane.

Mit guter Planung lassen sich diese Aufgaben effizient strukturieren. Die Kosten für Steuerberatung, Buchhaltung und ggf. externe Verwaltung sind planbar und richten sich nach Umfang und Komplexität des Vermögens.

Bei durchdachter Gestaltung bleibt der Aufwand überschaubar, besonders bei regelmäßigem Ertrag. Klare Strukturen und professionelle Begleitung sichern eine langfristig effiziente Wirkung der Stiftung.

Potenzielle Konflikte innerhalb der Familie

Auch wenn die Familienstiftung gerade Konflikte vermeiden soll, kann sie in bestimmten Fällen neue Spannungen erzeugen.

Etwa wenn nicht alle Familienmitglieder gleich behandelt werden, oder wenn die Regelungen zu starr sind, um auf persönliche Entwicklungen einzugehen. Machtverschiebungen, unklare Rollen im Stiftungsvorstand oder fehlende Transparenz können emotionale Reaktionen hervorrufen.

Daher ist es ratsam, die Stiftung nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch klug zu gestalten, etwa durch klare Kommunikationsregeln, familiäre Einbindung bei der Errichtung und neutrale Gremien zur Konfliktvermeidung.

Erbersatzsteuer & steuerliche Belastungen

Wie bereits beschrieben, fällt alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer an. Zwar bietet sie Vorteile gegenüber der klassischen Erbschaftsteuer, aber sie bleibt dennoch eine zusätzliche Steuerlast, die langfristig eingeplant werden muss.

Ohne professionelle Beratung kann es zudem zu Fehleinschätzungen bei der laufenden Besteuerung kommen, etwa durch gewerbesteuerpflichtige Aktivitäten oder unklare Ausschüttungspraxis.

Die Familienstiftung ist ein effektives Instrument zur langfristigen Sicherung und Strukturierung von Familienvermögen.

Sie schützt vor Zersplitterung, bietet rechtlichen Schutz vor Gläubigern, schafft Klarheit bei der Nachfolge und ermöglicht eine planbare Versorgung über Generationen hinweg.

Zudem bietet sie steuerliche Vorteile, etwa reduzierte Körperschaftsteuer, Freibeträge bei der Erbersatzsteuer und einen langen Zahlungsaufschub.

Damit ist sie besonders interessant für Unternehmerfamilien, Immobilieneigentümer und vermögende Privatpersonen mit strategischem Blick.

Natürlich erfordert die Errichtung auch Aufwand: Verwaltung, Satzungsgestaltung und ein gewisser Kontrollverzicht. Mit durchdachter Planung und professioneller Begleitung lassen sich diese Herausforderungen jedoch in langfristige Sicherheit übersetzen.

Sie möchten Ihr Familienvermögen rechtlich absichern, steuerlich optimieren und in geordneten Bahnen an kommende Generationen weitergeben?

Dann ist die Familienstiftung möglicherweise genau das richtige Modell für Sie.

👉 Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Gründung, Gestaltung und Verwaltung Ihrer Stiftung.

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