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Treuhandstiftung
Welche Vorteile hat eine Treuhandstiftung für mich?
Die Treuhandstiftung eignet sich hervorragend, wenn Ihnen als Stifter nur ein kleines Vermögen zur Verfügung steht und Sie dennoch eine Stiftung gründen wollen. In der Regel langt hier bereits ein Stiftungsvermögen, das bei 10.000 € beginnt.
Auch wenn die Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, so ist sie dennoch eine wirksame und vollgültige Stiftungsform, die zudem einige Vorteile mit sich bringt. Im folgenden können Sie sich einen Überblick über die Vorzüge dieser Stiftungsform verschaffen.
In 3 einfachen Schritten zu einer Treuhandstiftung
Schritt 1
Das Stiftungsgeschäft. Damit bringt der Stifter seinen Willen zum Ausdruck, dass er eine Stiftung gründen will. Durch das Stiftungsgeschäft verpflichtet sich der Stifter eine treuhänderische Stiftung in Trägerschaft des von ihm bestimmten Treuhänders zu errichten. Gleichzeitig gibt der Stifter sein Einverständnis, dass das Stiftungsvermögen auf den Treuhänder übertragen wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Treuhänder das übertragene Vermögen separat von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten und ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.
SCHRITT 2
Der Treuhandvertrag. Das Stiftungsgeschäft ist in der Regel Bestandteil des Treuhandvertrages, der zwischen dem Stifter und dem Treuhänder als Träger der treuhänderischen Stiftung geschlossen wird. Der Treuhandvertrag gewährt dem Stifter Rechtssicherheit im Hinblick auf das dem Treuhänder unter Auflagen übertragene Vermögen. Ferner ergänzt der Treuhandvertrag die Bestimmungen der Stiftungssatzung, die ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Treuhandvertrages ist.
In der Stiftungssatzung wird u.a. der Stiftungszweck und die Vermögensausstattung der Stiftung festgelegt.
SCHRITT 3
Beginn der Stiftungsarbeit. Nachdem die Treuhandstiftung mit dem entsprechenden Vermögen ausgestattet worden ist und alle Formerfordernisse erfüllt worden sind, kann der Treuhänder seiner Aufgabe nachgehen: der Erfüllung des Stiftungszwecks. Für seine Tätigkeit als Stiftungstreuhänder erhält dieser eine entsprechende Vergütung, die zwischen Stifter und Treuhänder vereinbart wird.
Die eben aufgeführten drei Schritte zur Gründung einer Treuhandstiftung sind eine vereinfachte Darstellung und dienen dazu einen ersten Einblick in die Thematik zu erhalten.