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Treuhandstiftung

Welche Vorteile hat eine Treuhandstiftung für mich?

Die Treuhandstiftung eignet sich hervorragend, wenn Ihnen als Stifter nur ein kleines Vermögen zur Verfügung steht und Sie dennoch eine Stiftung gründen wollen. In der Regel langt hier bereits ein Stiftungsvermögen, das bei 10.000 € beginnt.
Auch wenn die Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, so ist sie dennoch eine wirksame und vollgültige Stiftungsform, die zudem einige Vorteile mit sich bringt. Im folgenden können Sie sich einen Überblick über die Vorzüge dieser Stiftungsform verschaffen.

  • Die Gründungskosten sind niedrig, da die Gründung unbürokratisch ist.
  • Die Verwaltungskosten sind niedrig, da der Verwaltungsaufwand gering ist. 
  • Es ist kein behördliches Genehmigungsverfahren notwendig.
  • Die Treuhandstiftung unterliegt keiner staatlichen Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde.
  • Der Stifter kann festlegen, für welchen Stiftungszweck das Geld verwendet werden soll.
  • Der Stifter kann einen Treuhänder beauftragen, der sich um die Gründung und Verwaltung kümmert.
  • Die Errichtung einer Treuhandstiftung kann relativ zeitnah umgesetzt werden.

In 3 einfachen Schritten zu einer Treuhandstiftung

Schritt 1

Das Stiftungsgeschäft. Damit bringt der Stifter seinen Willen zum Ausdruck, dass er eine Stiftung gründen will. Durch das Stiftungsgeschäft verpflichtet sich der Stifter eine treuhänderische Stiftung in Trägerschaft des von ihm bestimmten Treuhänders zu errichten. Gleichzeitig gibt der Stifter sein Einverständnis, dass das Stiftungsvermögen auf den Treuhänder übertragen wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Treuhänder das übertragene Vermögen separat von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten und ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.

SCHRITT 2

Der Treuhandvertrag. Das Stiftungsgeschäft ist in der Regel Bestandteil des Treuhandvertrages, der zwischen dem Stifter und dem Treuhänder als Träger der treuhänderischen Stiftung geschlossen wird. Der Treuhandvertrag gewährt dem Stifter Rechtssicherheit im Hinblick auf das dem Treuhänder unter Auflagen übertragene Vermögen. Ferner ergänzt der Treuhandvertrag die Bestimmungen der Stiftungssatzung, die ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Treuhandvertrages ist.
In der Stiftungssatzung wird u.a. der Stiftungszweck und die Vermögensausstattung der Stiftung festgelegt.

SCHRITT 3

Beginn der Stiftungsarbeit. Nachdem die Treuhandstiftung mit dem entsprechenden Vermögen ausgestattet worden ist und alle Formerfordernisse erfüllt worden sind, kann der Treuhänder seiner Aufgabe nachgehen: der Erfüllung des Stiftungszwecks. Für seine Tätigkeit als Stiftungstreuhänder erhält dieser eine entsprechende Vergütung, die zwischen Stifter und Treuhänder vereinbart wird.

Die eben aufgeführten drei Schritte zur Gründung einer Treuhandstiftung sind eine vereinfachte Darstellung und dienen dazu einen ersten Einblick in die Thematik zu erhalten.

Die richtige Wahl Ihres Treuhänders

Die richtige Wahl Ihres Treuhänders

[thrive_accordion_group title=''][thrive_accordion title='Integrität' no='1/3' default='no']Der Treuhänder achtet die Eigenständigkeit der Stiftung. Seine Aufgabe ist es, sich in den Dienst der vom Stifter gesetzten Zwecke zu stellen und diese satzungsgemäß zu verwirklichen. [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Stifterwille' no='2/3' default='yes']Der Treuhänder handelt vor und nach der Stiftungsgründung stets im Sinne des Stifters. Dem Stifter werden Satzungsänderungen ermöglicht und Gestaltungsrechte eingeräumt. [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Vermögensbewirtschaftung' no='3/3' default='no']Das Treuhandstiftungsvermögen ist langfristig in seinem Wert zu erhalten. Der Treuhänder sorgt dafür, dass genügend Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Verwaltung' no='1/3' default='no'] Der Treuhänder verwaltet das jeweilige Stiftungsvermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen und anderen ihm anvertrauten Stiftungsvermögen. [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Transparenz' no='2/3' default='yes']Der Treuhänder legt seine Konditionen in Bezug auf die Stiftungsgründung und -verwaltung gegenüber dem Stifter vor der Stiftungsgründung offen. [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Know-how' no='3/3' default='no']Der Treuhänder verfügt über das entsprechende Fachwissen, um den Stifter einer Treuhandstiftung kompetent beraten zu können. [/thrive_accordion][/thrive_accordion_group]

RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
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40764 Langenfeld (Rheinland)

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