Die deutsche Stiftungslandschaft steht vor einer bedeutenden Neuerung: Ab 2028 wird das bundesweite Stiftungsregister eingeführt. Diese Reform bringt mehr Transparenz, Rechtssicherheit und einheitliche Standards für alle Stiftungen in Deutschland mit sich.
Bislang waren Informationen zu Stiftungen nur in landesspezifischen Stiftungsverzeichnissen ohne Publizitätswirkung zu finden. Das neue Register wird diese Situation grundlegend ändern und für alle am Stiftungswesen Beteiligten, von Stiftern und Begünstigten bis hin zu Geschäftspartnern und Behörden, verlässliche Informationen bereitstellen.
In diesem Beitrag erfährst du, was das Stiftungsregister konkret für bestehende und neue Stiftungen bedeutet, welche Daten erfasst werden und wie diese wichtige Neuerung den Rechtsverkehr mit Stiftungen in Deutschland verbessern wird.
Einführung: Was ist das Stiftungsrecht?
Das Stiftungsrecht umfasst die gesetzlichen Vorschriften und Normen, die bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen zu beachten sind.
Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 80 bis 88, geregelt und wird durch Landesstiftungsgesetze sowie steuerrechtliche Vorgaben ergänzt. Es bildet damit die Grundlage für das gesamte Stiftungswesen in Deutschland.
Zentral ist dabei die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts durch die Stiftungsrechtsreform, die zum Ziel hat, die teils unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zu harmonisieren und mehr Rechtssicherheit für Stifterinnen und Stifter zu schaffen. Hierzu gehört auch die Einführung des Stiftungsregisters, das ab 2028 für alle Stiftungen in Deutschland verbindlich wird und eine zentrale Rolle im neuen System spielen wird.
Die wichtigsten Grundlagen des Stiftungsrechts
Bevor eine Stiftung errichtet wird, lohnt sich ein Blick auf die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, primär auf die verschiedenen Stiftungsformen und ihre jeweiligen Anforderungen.
1. Die rechtsfähige Stiftung als Standardmodell
Nach § 80 BGB ist die rechtsfähige Stiftung die häufigste Stiftungsform. Sie ist ein eigenständiges Rechtssubjekt des bürgerlichen Rechts, das mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde entsteht.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Ein dauerhafter Zweck zur Förderung von gemeinnützigen oder privatnützigen Zielen
- Eine Satzung, die Stiftungszweck, Organe und Vermögensbindung regelt
- Ein ausreichendes Stiftungsvermögen
- Ein formalisiertes Stiftungsgeschäft zur Gründung
- Beratung durch Stiftungsbehörden wird empfohlen, um frühzeitig rechtliche Hürden zu klären
2. Treuhandstiftungen im Vergleich
Treuhandstiftungen sind nicht rechtsfähig und werden durch eine Treuhänderin verwaltet. Sie unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht, bieten aber mehr Flexibilität, vorwiegend bei geringerem Kapitalbedarf. Diese Form wird oft gewählt, wenn der Einsatz von Startkapital geringer ausfallen soll.
Das Stiftungsregister – Die neue bundesweite Transparenzlösung
Ein zentrales Element der Reform ist das Stiftungsregister, das ab 2028 bundesweit eingeführt wird (ursprünglich war das Inkrafttreten für 2026 geplant). Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und enthält grundlegende Angaben zu rechtsfähigen Stiftungen wie Name, Sitz, Anschrift, Zweck, Organe sowie die Vertretungsmacht der handelnden Personen.
Das Register entfaltet Publizitätswirkung: Wer mit einer Stiftung in Kontakt tritt, kann sich auf die dort hinterlegten Angaben im Rechtsverkehr verlassen. Das fördert Vertrauen und verbessert die Nachvollziehbarkeit im gesamten Stiftungswesen.
Eintragungspflicht und Fristen
Die Eintragung in das Stiftungsregister ist verpflichtend für alle rechtsfähigen Stiftungen und ersetzt bestehende, länderspezifische Stiftungsverzeichnisse. Dies betrifft sowohl neu gegründete als auch bereits bestehende Stiftungen.
Wichtige Fristen:
- Inkrafttreten: 1. Januar 2028
- Frist für bestehende Stiftungen: Anmeldung bis zum 31. Dezember 2028
- Die Eintragungen haben deklaratorische Wirkung, das heißt, Stiftungen sind bereits vor der Eintragung rechtswirksam
Online-Zugang zum Stiftungsregister
Laut dem Bundesamt für Justiz wird das Register für Stiftungen über eine benutzerfreundliche Online-Plattform zugänglich sein. Diese Plattform bietet eine gezielte Suchfunktion, mit der Nutzer umfassende Informationen zu Stiftungen abrufen können. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei und erfordert keine vorherige Registrierung.
Welche Informationen werden im Stiftungsregister veröffentlicht?
- Die grundlegenden Daten der Stiftung wie Name, Sitz und das Datum der Anerkennung. Bei Verbrauchsstiftungen wird auch der Zeitraum der Gründung angegeben.
- Details zu den Mitgliedern des Vorstands sowie deren Befugnissen und Vertretungsmacht.
- Informationen über satzungsmäßige Einschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstands gemäß § 84 Absatz 3 BGB.
- Angaben zu besonderen Vertretern und deren Vertretungsbefugnissen.
- Hinweise auf die Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen.
- Informationen zur Auflösung oder Beendigung einer Stiftung.
- Details zu Insolvenzverfahren, etwa die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und andere insolvenzrechtliche Maßnahmen.
- Angaben zu Liquidatoren, die für die Abwicklung zuständig sind.
Stiftungsregister vs. Stiftungsverzeichnis: Was ist der Unterschied?
Der wesentliche Unterschied zwischen dem neuen deutschen Stiftungsregister und den bisherigen Stiftungsverzeichnissen liegt in ihrer rechtlichen Wirkung und Reichweite.
Die bisherigen Stiftungsverzeichnisse der Länder
Bis zur Einführung des bundesweiten Register für Stiftungen führten die Bundesländer eigene Stiftungsverzeichnisse. Diese Verzeichnisse hatten keine Publizitätswirkung – das bedeutet, die dort hinterlegten Informationen waren nicht rechtsverbindlich für den Geschäftsverkehr.
Die Stiftungsverzeichnisse der Länder dienten primär der Übersicht und Information, boten aber keine Rechtssicherheit für Dritte. Jedes Bundesland verwaltete sein eigenes Verzeichnis mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten und Datenstandards.
Das Stiftungsregister löst damit das Stiftungsverzeichnis, wie es bislang auf Länderebene existierte, damit vollständig ab. Wer bisher nach dem Stiftungsverzeichnis NRW, dem Stiftungsverzeichnis Baden-Württemberg oder anderen Landesverzeichnissen gesucht hat, findet ab 2028 alle Informationen zentral im Stiftungsregister für ganz Deutschland.
Grundlage für die Einführung ist das Stiftungsregistergesetz, das im Zuge der Stiftungsrechtsreform erlassen wurde. Die Einführung stärkt den Vertrauensschutz und sorgt für einheitliche Standards über alle Bundesländer hinweg. Dabei ist es egal, ob in Berlin, Düsseldorf oder anderswo in Deutschland.
Praxishinweise zur Anmeldung im Stiftungsregister
Für Stiftungen und Stiftungsvorstände ergeben sich aus der Einführung des Registers konkrete Handlungspflichten:
Für neu gegründete Stiftungen (ab 2028)
- Die Anmeldung zum Stiftungsregister erfolgt im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
- Die Eintragung ist Voraussetzung für die vollständige Rechtswirksamkeit im Geschäftsverkehr
Für bestehende Stiftungen
- Anmeldepflicht bis spätestens 31. Dezember 2028
- Es empfiehlt sich, die Anmeldung frühzeitig vorzubereiten und erforderliche Dokumente bereitzuhalten
- Bei Änderungen (z.B. Vorstandswechsel) ist eine Aktualisierung der Registerdaten erforderlich
Fazit: Rechtssicherheit und Transparenz durch modernes Stiftungsrecht
Das reformierte Stiftungsrecht bietet Stifterinnen und Stiftern heute mehr Transparenz, einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Strukturen für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen.
Mit der Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters wird der Rechtsverkehr erheblich erleichtert und der Vertrauensschutz aller Beteiligten gestärkt.
Ob es um die Auswahl der passenden Stiftungsform, die Gestaltung der Satzung oder den rechtssicheren Eintrag in das Register geht. Eine fundierte Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte und der frühzeitige Austausch mit den Stiftungsbehörden sind entscheidend.
Die Reformen sorgen dafür, dass Stiftungen in Deutschland künftig noch wirkungsvoller, transparenter und rechtlich belastbarer arbeiten können.
Haben Sie Fragen zur Eintragung in das Stiftungsregister oder benötigen Hilfe bei der rechtssicheren Gründung Ihrer Stiftung?
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Stiftungsregister
Welche genauen Fristen gelten für die Anmeldung bestehender Stiftungen bis 2028?
Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle bestehenden rechtsfähigen Stiftungen im Register für Stiftungen eingetragen werden. Die Frist für die Anmeldung läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Wann muss eine neu gegründete Stiftung ab 2028 eingetragen werden?
Für neu gegründete Stiftungen erfolgt die Anmeldung zum Stiftungsregister bereits im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Die Eintragung ist Voraussetzung für die vollständige Rechtswirksamkeit der Stiftung im Geschäftsverkehr.
Was bedeutet es genau, dass das Stiftungsverzeichnis keine Publizitätswirkung hatte?
Vor der Einführung des Stiftungsregisters hatten die landesspezifischen Stiftungsverzeichnisse keine Publizitätswirkung. Das bedeutet, dass die dort veröffentlichten Informationen nicht rechtsverbindlich waren und daher nicht im rechtlichen Geschäftsverkehr verwendet werden konnten.
Wie unterscheidet sich das neue Register von den alten Stiftungsverzeichnissen wie in NRW oder Bayern?
Das Register für Stiftungen ersetzt die bisherigen landesspezifischen Stiftungsverzeichnisse. Der wesentliche Unterschied liegt in der Publizitätswirkung des neuen Registers: Die dort veröffentlichten Daten sind rechtsverbindlich und können im Geschäftsverkehr verwendet werden. Im Gegensatz dazu hatten die alten Länderverzeichnisse keine rechtliche Bindung.
Ersetzt das Register die bisherigen Verzeichnisse vollständig?
Ja, das Stiftungsregister ersetzt vollständig die bisherigen landesspezifischen Stiftungsverzeichnisse. Ab 2028 sollen alle relevanten Daten zentral im Stiftungsregister des Bundesamts für Justiz verfügbar sein.


