Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Ingeborg-Friebe-Platz 15, 40789 Monheim am Rhein
Teil I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K., Ingeborg-Friebe-Platz 15, 40789 Monheim am Rhein, vertreten durch den Inhaber Sascha A. Drache (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.
(3) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere:
- Stiftungsmentoring (Begleitprogramme) (siehe auch Teil II)
- Stiftungsmanagement
- Vermögensschutz-Audit (sofern über RS e.K. abgerechnet)
- Strategie-Sessions und Beratungsgespräche
- Online-Kurse und digitale Inhalte (siehe auch Teil II)
- Events, Seminare und Veranstaltungen (z.B. Office Days, Vermögensschutz Tage, Stiftertag) (siehe auch Teil III)
- Newsletter und sonstige Kommunikationsleistungen
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
(5) In Einzelfällen kann neben diesen AGB eine Zusatzvereinbarung geschlossen werden. Diese geht im Zweifelsfall diesen AGB vor.
(6) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.
(7) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 3 Vertragsgegenstand und rechtliche Einordnung
(1) Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Stiftungsberatung, Vermögensschutz, Stiftungserrichtung und Stiftungsmanagement an. Die Leistungen werden je nach Buchung multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort erbracht. Sofern der Auftragnehmer asynchrone Lernvideos für den Auftraggeber bereitstellt, handelt es sich um allgemeine Wissensvermittlung ohne Kontrolle des Lernerfolgs, insbesondere ohne vertraglich vereinbartes Fragerecht (siehe auch Teil II dieser AGB).
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag), nicht die Herstellung eines bestimmten Erfolges (Werkvertrag). Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Der Auftragnehmer vermittelt allgemeines Wissen über Stiftungsstrukturen, Vermögensschutzkonzepte und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten zur allgemeinen Orientierung. Situative Hinweise oder Erfahrungswerte können in den Austausch einfließen. Die Umsetzung individueller Maßnahmen obliegt den gesetzlich befugten Berufsträgern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare); diese beauftragt der Auftraggeber selbst, eigenverantwortlich und – vorbehaltlich abweichender Regelungen – auf eigene Kosten.
(4) Soweit im Rahmen von Live-Calls, Community-Formaten oder Veranstaltungen externe Fachexperten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) mitwirken, erfolgt dies im Rahmen allgemeiner Wissensvermittlung. Ein individuelles Mandatsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und diesen Fachexperten wird dadurch nicht begründet.
(5) Den Schwerpunkt der Begleitprogramme (z.B. Stiftungsmentoring) bilden die Live-Calls als dialogische Dienstleistung. Ergänzend bereitgestellte digitale Inhalte (Online-Kurse, Unterlagen, Arbeitsmaterialien) dienen der Vor- und Nachbereitung sowie der eigenständigen Vertiefung und ersetzen nicht die persönliche Beratung und Betreuung. Die Nutzung digitaler Inhalte ist freiwillig und bedarfsbezogen – eine bestimmte Reihenfolge oder Bearbeitungspflicht besteht nicht.
(6) Der Auftragnehmer bereitet weder auf staatliche Abschlüsse, Zertifikate noch auf Prüfungen vor. Eine Lernerfolgskontrolle findet nicht statt. Die digitalen Inhalte dienen ausschließlich der Ergänzung und Vorbereitung der Beratungsdienstleistungen.
(7) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Den Schwerpunkt aller Programme bilden die Live-Calls als persönliche, dialogische Dienstleistung, die den überwiegenden zeitlichen Anteil der Leistung ausmachen. Ergänzend für die Beratungs-Angebote, insbesondere „Stiftungs-Mentoring“, „Management-Paket“ und „Begleitende Strukturierung im Rahmen der Stiftungseinrichtung“, bereitgestellte digitale Inhalte (Online-Kurse, Unterlagen) sind unentgeltlich, rein unterstützend und freiwillig. Sie bilden keinen Bestandteil der vertraglichen Leistung. Der Auftragnehmer überwacht, kontrolliert oder bewertet den Lernerfolg des Auftraggebers nicht.
(8) Dem Auftragnehmer steht in Bezug auf die inhaltliche Gestaltung der Beratungs- und Mentoring-Programme ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt direkt durch schriftliche, oder über Fernkommunikationsmittel durch fernmündliche (Telefon, Videokonferenz) oder elektronische Erklärung (E-Mail, PandaDoc, Textform) zustande. Die Bestätigungs-E-Mail des Auftragnehmers gilt als Vertragsannahme.
(3) Erfolgt der Vertragsschluss über ein Fernkommunikationsmittel, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber als Verbraucher eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen (z.B. per E-Mail, PDF-Anhang, Fax oder Papier). Die Bestätigung muss den Vertragsinhalt, die AGB, Informationen zum Widerrufsrecht und die Identität des Verkäufers enthalten. Als Unternehmer hat der Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte gesondert in Textform zu erhalten.
(4) Soweit Leistungen über einen Drittanbieter (z.B. Digistore24 GmbH oder CopeCart GmbH) gebucht werden, gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Drittanbieters. Der Drittanbieter übernimmt in diesem Fall den Verkauf und die Zahlungsabwicklung. Der Vertrag über die Leistung kommt mit dem Auftragnehmer zustande; der Drittanbieter handelt ausschließlich als Verkäufer und Zahlungsabwickler. Jede weitere Kommunikation bezüglich der Leistungen erfolgt direkt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(5) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer Telefonate und Videokonferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.
(6) Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, stellt der Auftragnehmer die vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 246a § 1 EGBGB (Fernabsatzinformationen) vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die jeweils aktuelle Fassung der Fernabsatzinformationen ist unter https://www.ratgeber-stiftung.de/fernabsatzinformationen abrufbar.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Rechnung wird per E-Mail im PDF-Format versandt. Der Rechnungsbetrag ist bei Beauftragung sofort fällig und binnen 7 Tagen zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter. Die Vergütung ist – vorbehaltlich von Ratenzahlungsvereinbarungen – im Voraus zu entrichten.
(3) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen wird – auch bei Ratenzahlungsvereinbarungen – die gesamte Restvergütung sofort zur Zahlung fällig (Fälligstellung). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Zahlungen zurückzuhalten oder einzustellen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftig titulierte Gegenforderungen.
(5) Wird ein vom Auftraggeber erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ohne rechtlichen Grund widerrufen, hat der Auftraggeber die anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften sowie die Kosten der anwaltlichen Geltendmachung zu tragen.
(6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(7) Im Falle eines wirksamen Widerrufs durch einen Verbraucher hat dieser für bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachte Dienstleistungen einen anteiligen Wertersatz zu leisten, sofern er vor Erklärung des Widerrufs ausdrücklich verlangt hat, dass der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (§ 357a Abs. 2 BGB).
§ 5a Anrechnung bei Stiftungserrichtung
(1) Das Honorar für das Vermögensschutz-Audit bei der Belli GmbH („Audit“) wird bei späterer Beauftragung der begleitenden Strukturierung im Rahmen einer Stiftungserrichtung über die RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. vollständig auf die vereinbarte Vergütung der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. angerechnet.
(2) Die Anrechnung gilt nur für Beauftragungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Audits.
(3) Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anrechnungsanspruch ersatzlos. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Verlängerung oder sonstige Kompensation besteht nicht.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei den Begleitprogrammen des Auftragnehmers (insbesondere Stiftungsmentoring, Stiftungsmanagement, Vermögensschutz-Audit) um Beratungsdienstleistungen höherer Art handelt, bei denen der Auftragnehmer Kenntnis über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Auftraggebers erlangt. Der Auftragnehmer blockt für die Betreuung interne Kapazitäten und Ressourcen. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung gemäß § 627 BGB wird daher von beiden Parteien ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Einzelsitzungen (z.B. Strategie-Sessions).
(4) Die Parteien schließen das Recht auf Rücktritt und ordentliche Kündigung aus.
(5) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mehr als zwei Mal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, schuldhaft gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
(6) Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen, sofern der Auftragnehmer den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat. Liegt der wichtige Grund im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
(7) Kündigungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
§ 6a Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der diesem Dokument beigefügten Widerrufsbelehrung (Anhang).
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, PDF, PandaDoc) zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Auftraggeber die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erhalten hat.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftraggeber seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, besteht kein Widerrufsrecht.
(6) Wurde die Buchung über einen Drittanbieter (z.B. Digistore24 GmbH oder CopeCart GmbH) vorgenommen, kann der Widerruf sowohl gegenüber dem Drittanbieter als auch gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
§ 7 Durchführung und Mitwirkung
(1) Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung nach Vertragsschluss und Zahlungseingang. Die genaue Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. wird durch den Auftragnehmer bekannt gegeben.
(2) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen nach Anforderung des Auftragnehmers rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber stellt die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen auf eigene Kosten sicher (Internetverbindung, Hardware, aktuelle Browsersoftware, Zoom o.ä.).
(4) Die Teilnahme an einzelnen Formaten (Live-Calls, Community, Online-Kurs) ist freiwillig. Ein Nichtnutzen einzelner Leistungen begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Preisminderung.
(5) Verzögerungen, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.
(7) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr ist der Auftragnehmer berechtigt, Live-Calls und Support in reduziertem Umfang durchzuführen oder hierfür einen Ersatztermin zu bestimmen.
§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Die Auswahl und Buchung von Terminen ist verbindlich. Für den Fall der Absage durch den Auftraggeber vereinbaren die Parteien nachfolgende Stornierungsregelungen.
(2) Die Stornierung ist ausschließlich per E-Mail an kontakt@ratgeber-stiftung.de zu erklären.
(3) Die Stornierungskosten betragen:
- Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: kostenfrei
- Ab 2 Wochen vor dem Termin: 50% der Gesamtvergütung
- Ab 2 Tagen vor dem Termin: 100% der Gesamtvergütung
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne vorherige Absage verfällt der Termin ersatzlos. Die volle Vergütung bleibt geschuldet.
(6) Bei einem Beratungsabbruch durch den Auftraggeber wird das volle Honorar einbehalten.
§ 9 Absage und Verlegung von Terminen durch den Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Beratung abzusagen, falls der eingeplante Berater kurzfristig erkrankt oder verhindert ist und kein Ersatz gestellt werden kann.
(2) In diesem Fall wird zunächst ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Kosten für die ausgefallene Beratung erstattet. Weitergehende Kosten werden nicht übernommen.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, Formate und Abläufe jederzeit zu optimieren und anzupassen, sofern der Leistungscharakter im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 10 Verhalten, Rücksichtnahme und Bewertungen
(1) Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber dem Auftragnehmer zu gewährleisten.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße Äußerung über das Unternehmen und die Dienstleistungen des Auftragnehmers, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung strafrechtlich zur Anzeige zu bringen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, in öffentlichen Bewertungen (z.B. auf Google, ProvenExpert, Trustpilot, Social Media oder vergleichbaren Plattformen) ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das Recht zur freien Meinungsäußerung und sachlichen Kritik bleibt unberührt.
(4) Enthält eine öffentliche Bewertung des Auftraggebers nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber unter Angabe der beanstandeten Passage(n) schriftlich oder in Textform zur Korrektur oder Entfernung der unwahren Behauptungen aufzufordern (Nachbesserungsaufforderung). Der Auftraggeber hat der Aufforderung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang nachzukommen.
(5) Kommt der Auftraggeber der Nachbesserungsaufforderung gemäß Abs. 4 nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- die Löschung oder Richtigstellung der unwahren Behauptungen gegenüber der jeweiligen Plattform zu verlangen,
- die Unterlassung und Beseitigung der unwahren Tatsachenbehauptungen gerichtlich geltend zu machen,
- die hierfür anfallenden Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten dem Auftraggeber als Schadensersatz in Rechnung zu stellen, soweit die Inanspruchnahme berechtigt war.
(6) Die vorstehenden Absätze 3 bis 5 gelten ausschließlich für nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen. Subjektive Werturteile, sachlich begründete Kritik und Erfahrungsberichte, die auf tatsächlichen Erlebnissen beruhen, sind hiervon nicht betroffen. Das Recht des Auftraggebers auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG bleibt ausdrücklich gewährleistet.
(7) Vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung wird dem Auftraggeber empfohlen, sich zunächst an den Auftragnehmer zu wenden (kontakt@ratgeber-stiftung.de), um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.
(8) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer im Falle einer unwahren öffentlichen Bewertung berechtigt ist, den Sachverhalt öffentlich richtigzustellen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Vertraulichkeitspflichten gemäß § 13 dieser AGB gewahrt bleiben.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach Gesetz.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz beruhen oder aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform geltend gemacht werden. Werden diese Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, verfallen sie.
(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Beratung trifft.
(7) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene Verwendung. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(3) Der Auftraggeber darf die Ergebnisse für die eigene Umsetzung nutzen und eigene Steuerberater oder Rechtsanwälte für eine fachliche Prüfung einbeziehen.
(4) Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht an Werbetexten, Anzeigen oder sonstigen Marketingmaterialien des Auftragnehmers.
(5) Die Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Im Übrigen steht dem Auftragnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 6 Abs. 5 zu.
§ 13 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.
(2) Der Auftragnehmer behandelt alle persönlichen und wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers streng vertraulich.
(3) Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass sämtliche Informationen über die Art und Weise der Leistungserbringung des Auftragnehmers (Konzepte, Methoden, Know-how) dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Er verpflichtet sich, über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren.
(4) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen, die bereits vor der Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, unabhängig vom Auftragnehmer entwickelt wurden oder öffentlich zugänglich sind.
(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von zwei (2) Jahren fort.
(6) Für jede schuldhafte Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzen ist. Im Übrigen steht dem Auftragnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 6 Abs. 5 zu.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem GDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.ratgeber-stiftung.de.
(2) Der Auftraggeber willigt in die Kontaktaufnahme per Fernkommunikation (E-Mail, Telefon, Messenger) ein. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Widerspruch an: kontakt@ratgeber-stiftung.de).
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Bürgerkriege, behördliche Anordnungen und vergleichbare Ereignisse) ruhen die vertraglichen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Dauert die Behinderung länger als sechs (6) Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen in Schriftform oder per E-Mail zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen sind zu erstatten.
§ 16 Leistungen von Netzwerkpartnern
Soweit der Auftraggeber Anspruch auf rabattierte und/oder kostenfreie Dienstleistungen des Netzwerkpartners Belli GmbH hat, ergeben sich der Leistungsumfang und die Konditionen des Netzwerkpartners allein aus dem Vertragsverhältnis des Auftraggebers mit der Belli GmbH. Die Abbestellung, Zurückweisung oder sonstiger Verzicht auf Leistungen des Netzwerkpartners hat keine Auswirkungen auf den Leistungsumfang, die Konditionen und Kosten der bei RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. gebuchten Leistungen.
§ 17 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber namentlich in jedem Medium als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dies umfasst auch die Nutzung etwaiger geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos des Auftraggebers.
(2) Im Rahmen einer schriftlich abgestimmten Referenz ist der Auftraggeber berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit zu berichten.
(3) Der Widerspruch gegen die Referenznennung ist jederzeit per E-Mail an kontakt@ratgeber-stiftung.de möglich.
§ 18 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufmännern bzw. Kauffrauen ist Monheim am Rhein. Erfüllungsort ist Monheim am Rhein.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei wesentlichen Änderungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig. Der Auftraggeber hat nach Information ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Nach Ablauf dieser Frist werden die neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil.
Teil II – Besondere Bedingungen für Online-Kurse und Community
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I der AGB für Online-Kurse und Community zwischen der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. und dem jeweiligen Nutzer.
§ 1 Zugang zu digitalen Inhalten und Mitgliederbereichen
(1) Der Zugang zu digitalen Inhalten (Online-Kurse, Mitgliederbereiche, Community-Plattformen) ist personengebunden und nicht übertragbar.
(2) Bei den Online-Kursen handelt es sich um allgemeine Wissensvermittlung ohne Kontrolle des Lernerfolgs, insbesondere ohne vertraglich vereinbartes Fragerecht. Die RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. überwacht, kontrolliert oder bewertet den Lernerfolg des Auftraggebers nicht.
(3) Ergänzend für die Beratungs-Angebote, insbesondere „Stiftungs-Mentoring“ und „Begleitende Strukturierung im Rahmen der Stiftungseinrichtung“, bereitgestellte digitale Inhalte (Online-Kurse, Unterlagen) sind unentgeltlich, rein unterstützend und freiwillig. Sie bilden keinen Bestandteil der vertraglichen Leistung. Es handelt sich um unentgeltliche Leistungen der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. (Give Away) gegenüber dem jeweiligen Nutzer, die unabhängig zu eventuellen sonstigen Vertragsbeziehungen bestehen.
(4) Aus den zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten erwächst kein Recht des Nutzers, Fragen zu stellen und dadurch eine individuelle Rückmeldung zu erhalten.
(5) Die Zugangsdaten sind durch den Nutzer geheim zu halten. Ein unbefugter Zugriff Dritter ist auszuschließen.
(6) Der Nutzer ist berechtigt, den Zugang mittels IP-Abgleich oder vergleichbarer Technologien zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, die die IP-Adresse verschleiern (z.B. VPN, Tor-Browser), ist beim Zugriff auf die Plattformen untersagt.
(7) Bei schuldhafter Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist die RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. berechtigt, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Einzelfall bis zu 10.000,00 EUR betragen kann, gegenüber dem Nutzer als verwirkt.
(8) Unerlaubtes Account-Sharing stellt eine Straftat dar und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(9) Der Zugang zu Online-Kursen und digitalen Inhalten ist auf die individuell vereinbarte Laufzeit beschränkt, sofern nicht abweichend vereinbart.
(10) Eine Aktualisierung der digitalen Inhalte ist nicht geschuldet.
(11) Bei reinen Online-Kursen ohne Beratungskomponente (z.B. „Schachmatt Steuerlast“, „Stiftung 360°“) gilt die Leistung des Auftragnehmers mit der Freischaltung des Zugangs zum Kursbereich als erbracht. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss vollständig verdient.
§ 2 Verbot der Vervielfältigung
Jegliche ungenehmigte Vervielfältigung und/oder öffentliche Zugänglichmachung der bereitgestellten Inhalte (Skripte, Templates, Schulungsunterlagen, Videos, Datenbanken) ist untersagt.
§ 3 Community-Regeln
(1) Die Community-Plattform dient dem fachlichen Austausch der Nutzer untereinander und mit dem Team der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
(2) Dem Nutzer ist die systematische Akquise anderer Nutzer für eigene Angebote untersagt. Gelegentlicher, kollegialer Austausch ist gestattet.
(3) Inhalte, die andere Nutzer in der Community oder in Live-Calls preisgeben, sind vertraulich zu behandeln.
(4) Der Nutzer hat stets respektvoll mit anderen Nutzern und den Mitarbeitern der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. umzugehen.
(5) Bei schuldhaften Verstößen ist die RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. auch ohne Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Nutzers zu Programmen, Plattformen und Veranstaltungen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Teil III – Teilnahme an Events und Veranstaltungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I der AGB für die Teilnahme an Office Days, Vermögensschutz Tagen, Stiftertagen und sonstigen Präsenz- oder Online-Veranstaltungen des Auftragnehmers.
§ 1 Buchung und Verbindlichkeit
(1) Die Buchung einer Veranstaltung ist verbindlich. Der Auftragnehmer bestätigt die Buchung in der Regel per E-Mail.
(2) Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Soweit im Rahmen eines Begleitprogramms (z.B. Stiftungsmentoring) Event-Tickets als freiwillige Zugabe enthalten sind, begründet dies keinen eigenständigen vertraglichen Leistungsanspruch. Der Auftragnehmer behält sich vor, Termine, Formate und Veranstaltungsorte anzupassen.
§ 2 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten.
(2) Die Stornierungskosten betragen abweichend von Teil I § 8 Abs. 3, je nachdem wann die Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer eingeht:
- Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 35% der Teilnahmegebühr
- Ab 6 Wochen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
- Weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 3 Ersatzteilnehmer
Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer gestellt werden.
§ 4 Änderungen und Absage durch den Veranstalter
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Veranstaltungen bei Vorliegen sachlicher Gründe (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) zeitlich zu verschieben, inhaltlich zu ändern oder abzusagen.
(2) Im Falle einer vollständigen Absage durch den Auftragnehmer wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Reise- und Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dem Auftraggeber die Teilnahme am neuen Ort zumutbar ist.
§ 5 Haftung bei Veranstaltungen
(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden des Auftraggebers am Veranstaltungsort richtet sich nach § 11 Teil I dieser AGB.
(2) Der Auftraggeber hat die am Veranstaltungsort geltenden Hausregeln und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
§ 6 Verspätungen
(1) Sofern durch eine vom Auftraggeber verschuldete Verspätung beim Auftragnehmer Mehrkosten anfallen (z.B. Verzögerungen im Ablauf), hat der Auftraggeber diese zu tragen.
(2) Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Rahmen einer Veranstaltung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
Teil IV – Stiftungs-Mentoring
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I der AGB für die Beratungsleistung Stiftungs-Mentoring des Auftragnehmers.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist die Durchführung des Stiftungsmentorings gemäß der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Den Schwerpunkt bilden die wöchentlichen Live-Calls als dialogische Dienstleistung.
(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Durchführung des Mentorings (Dienstleistung), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des RDG oder StBerG dar. Der Auftragnehmer vermittelt allgemeines Wissen über Stiftungsstrukturen und -modelle zur Orientierung. Die Umsetzung individueller Maßnahmen obliegt den gesetzlich befugten Berufsträgern.
§ 2 Leistungsumfang
Die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf:
- Wöchentliche Live-Calls (ca. 60–90 Minuten) im dialogischen Austausch
- E-Mail-Support
- Ein Ticket für die Teilnahme an einem Office Day oder Vermögensschutz-Tag von RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.; das Ticket ist personengebunden und kann innerhalb der Vertragslaufzeit eingelöst werden
Ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil sind: Rechtsberatung, Steuerberatung, notarielle Tätigkeiten, die Erstellung von Steuererklärungen, die Vertretung gegenüber Behörden sowie die rechtsgeschäftliche Errichtung der Stiftung selbst.
Bereitgestellte digitale Inhalte (Online-Kurse, Unterlagen) sind unentgeltlich, rein unterstützend und freiwillig. Sie bilden keinen Bestandteil der vertraglichen Leistung. Es handelt sich um unentgeltliche Leistungen der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. (Give Away) gegenüber dem jeweiligen Nutzer, die unabhängig zu eventuellen sonstigen Vertragsbeziehungen bestehen.
§ 3 Laufzeit
(1) Der Auftragnehmer beginnt mit der Durchführung des Mentorings nach Vertragsschluss und Zahlungseingang (Freischaltung zum Onboarding). Die genaue Terminierung der Live-Calls erfolgt durch den Auftragnehmer.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung und endet automatisch nach der vereinbarten Laufzeit (sechs (6) oder zwölf (12) Monate), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Mentorings ist auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers möglich und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Verzögerungen oder Unterbrechungen, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund fehlender Mitwirkung begründen insbesondere keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Ebenso bewirken sie keine Unterbrechung der Vertragslaufzeit.
Teil V – Begleitende Strukturierung im Rahmen der Stiftungserrichtung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I der AGB für die Beratungsleistung Begleitende Strukturierung im Rahmen der Stiftungserrichtung des Auftragnehmers.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB zur begleitenden Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen eines beabsichtigten Stiftungsvorhabens. Der Auftragnehmer ist keinen Weisungen des Auftraggebers unterworfen und in der Wahl der Zeit und des Orts der Leistungserbringung frei.
(2) Geschuldet ist ausschließlich die organisatorische und inhaltliche Begleitung und Strukturierung des Prozesses. Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Insbesondere werden keine rechtlichen oder steuerlichen Bewertungen, Empfehlungen oder Gestaltungsvorschläge im Einzelfall abgegeben.
(3) Die rechtliche Prüfung, steuerliche Beratung und notarielle Beurkundung obliegen ausschließlich den hierfür gesetzlich befugten Berufsträgern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare), die vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu beauftragen sind.
(4) Ein konkreter wirtschaftlicher, rechtlicher oder steuerlicher Erfolg – insbesondere die Anerkennung, Genehmigung oder vollständige Errichtung einer Stiftung – ist nicht geschuldet. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Werkvertrag.
§ 2 Leistungsumfang
Die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich auf die organisatorische und inhaltliche Prozessbegleitung und umfassen insbesondere:
- Analyse der Ausgangslage und Unterstützung bei der Zieldefinition
- Konzeptionelle Strukturierung des Stiftungsvorhabens
- Darstellung typischer Stiftungsmodelle zur allgemeinen Orientierung
- Vorbereitung von Entscheidungs- und Abstimmungsgrundlagen
- Koordination der Zusammenarbeit mit den vom Auftraggeber beauftragten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und weiteren Beteiligten
- Begleitende strategische Abstimmungsgespräche während der Errichtungsphase
Ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil sind: Rechtsberatung, Steuerberatung, notarielle Tätigkeiten, die Erstellung von Steuererklärungen, die Vertretung gegenüber Behörden sowie die rechtsgeschäftliche Errichtung der Stiftung selbst.
Bereitgestellte digitale Inhalte (Online-Kurse, Unterlagen) sind unentgeltlich, rein unterstützend und freiwillig. Sie bilden keinen Bestandteil der vertraglichen Leistung. Es handelt sich um unentgeltliche Leistungen der RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. (Give Away) gegenüber dem jeweiligen Nutzer, die unabhängig zu eventuellen sonstigen Vertragsbeziehungen bestehen.
§ 3 Laufzeit
(1) Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss und beginnt mit Bestellung.
(2) Der Vertrag endet automatisch und ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, sobald die Stiftungserrichtung abgeschlossen ist oder der Auftraggeber die Beendigung des Stiftungsvorhabens erklärt, spätestens jedoch mit Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Ein bereits entstandener Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(3) Verzögerungen oder Unterbrechungen, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund fehlender Mitwirkung begründen insbesondere keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Ebenso bewirken sie keine Unterbrechung der Vertragslaufzeit.
Anhang – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
A. Allgemeines Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns –
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K., Inh. Sascha A. Drache, Ingeborg-Friebe-Platz 15, 40789 Monheim am Rhein, E-Mail: kontakt@ratgeber-stiftung.de
– mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bei Verträgen, die über CopeCart oder Digistore24 geschlossen wurden, kann der Widerruf auch gegenüber dem jeweiligen Zahlungsdienstleister erklärt werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
B. Besondere Hinweise – Dienstleistungen (§ 356 Abs. 4 BGB)
Gilt für: Stiftungsmentoring, Stiftungsmanagement, Strategie-Sessions, Einzelberatungen
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Erbringung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Als Beginn der Leistungserbringung gilt insbesondere:
- die Durchführung des Onboarding-Calls, eines Live-Calls oder einer Strategie-Session
- die Aufnahme inhaltlicher Betreuungstätigkeiten durch den Auftragnehmer
- die Bereitstellung von Mentoring-Unterlagen, Analyse-Konzepten oder Support-Leistungen per E-Mail
- die Aufnahme der Stiftungserrichtung oder Stiftungsmanagement-Tätigkeiten
- jede sonstige inhaltliche Nutzung der Dienstleistungsbestandteile
Haben Sie verlangt, dass die Leistungserbringung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).
C. Besondere Hinweise – Digitale Inhalte (§ 356 Abs. 5 BGB)
Gilt für: Online-Kurse (z.B. „Stiftung 360°“), Mitgliederbereiche, Community-Plattformen, digitale Arbeitsmaterialien
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Bereitstellung digitaler Inhalte begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Lieferung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Als Bereitstellung digitaler Inhalte gilt insbesondere:
- die Freischaltung des Zugangs zum Mitgliederbereich oder zur Community-Plattform
- die Freischaltung oder der erstmalige Abruf des Online-Kurses „Stiftung 360°“ oder sonstiger digitaler Kursinhalte
- der Download oder die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien in digitaler Form
- die Erteilung eines Zugangslinks oder Login-Daten zu geschützten digitalen Bereichen
D. Mischprodukte (Dienstleistung + digitale Inhalte)
Gilt für: Stiftungsmentoring (Live-Calls + Online-Kurs + Community)
Umfasst die gebuchte Leistung sowohl Dienstleistungsbestandteile (z.B. Live-Calls, persönliche Betreuung) als auch digitale Inhalte (z.B. Online-Kurse, Mitgliederbereiche), finden die vorstehenden Regelungen unter B. und C. nebeneinander Anwendung. Das Widerrufsrecht erlischt für die jeweilige Leistungskomponente gesondert, sobald die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet konkret: Sobald Sie an einem Live-Call teilgenommen haben ODER den Online-Kurs erstmalig abgerufen haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht für die jeweilige Komponente. Für die jeweils andere Komponente besteht das Widerrufsrecht fort, bis auch dort die Voraussetzungen des Erlöschens eingetreten sind.
E. Zustimmung und Kenntnisnahme
Mit Beauftragung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich:
Zu Dienstleistungen (§ 356 Abs. 4 BGB):
(a) Er stimmt zu, dass der Auftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist von vierzehn Tagen beginnt.
(b) Ihm ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).
(c) Ihm ist bekannt, dass er im Falle eines wirksamen Widerrufs für bis dahin bereits erbrachte Dienstleistungen eine anteilige Vergütung zu leisten hat (§ 357a Abs. 2 BGB).
Zu digitalen Inhalten (§ 356 Abs. 5 BGB):
(d) Er stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer mit der Bereitstellung digitaler Inhalte (Mitgliederbereich, Kurszugänge, Community) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
(e) Ihm ist bekannt, dass er sein Widerrufsrecht für die digitalen Inhalte mit Beginn der Ausführung (Freischaltung, erster Login oder erster Abruf) verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
Allgemein:
(f) Ihm wurde diese Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Muster-Widerrufsformular
gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K., Inh. Sascha A. Drache
Ingeborg-Friebe-Platz 15, 40789 Monheim am Rhein
E-Mail: kontakt@ratgeber-stiftung.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*):
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Bestellt/gebucht am: _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Kontodaten für Rückerstattung: _______________
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Datum Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.