Das Mäzenatentum von Unternehmen kann zum Problem werden, wenn der Spendenempfänger eng mit dem Unternehmen verbunden ist. Die Spenden können dann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten. Das zeigt ein vom BFH entschiedener Fall.
Wenn ein Unternehmen Spenden an eine dem Unternehmen nahestehende gemeinnützige Stiftung leistet, besteht die Gefahr, dass die Spenden als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. In dem vom BFH entschiedenen Fall hatten die Gesellschafter eines Unternehmens eine Stiftung errichtet und eine Vermögensmasse als Spende auf die Stiftung übertragen. Die Stiftung hatte keine Gremiumsstruktur, an der die Stifter beteiligt waren.
Wann werden Spenden zur verdeckten Gewinnausschüttung?
Spenden sind grundsätzlich steuerlich begünstigt. Problematisch wird es jedoch, wenn zwischen dem spendenden Unternehmen und dem Empfänger eine enge persönliche oder wirtschaftliche Verbindung besteht.
In solchen Fällen prüft die Finanzverwaltung, ob die Zuwendung fremdüblich ist oder ob sie in Wahrheit dem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person zugutekommt.
Der BFH war der Auffassung, dass die Zuwendungen nicht fremdüblich waren, weil:
- die Stiftung hohe Zuwendungen von dem Unternehmen erhielt, die zum Teil den jährlichen Höchstbetrag überstiegen, die für Stiftungszwecke abgezogen werden können;
- die Gesellschafter des Unternehmens einen persönlichen Bezug zur Stiftung hatten, da sie deren Stifter waren und deren Vermögen überwiesen hatten;
- die Zuwendungen des Unternehmens an die Stiftung es ihr ermöglichten, ihren satzungsmäßigen Zweck zu verfolgen, ohne selbst Mittel aufwenden zu müssen.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person einen Vorteil zuwendet, der einem fremden Dritten unter gleichen Umständen nicht gewährt worden wäre.
Steuerlich hat dies erhebliche Folgen: Die Zahlung wird nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnverwendung behandelt. Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft.
Entscheidung des BFH
Der BFH vertrat daher die Auffassung, dass die Zuwendungen eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellen.
Dieses Urteil hat Auswirkungen auf die Spendenpraxis von Unternehmen. Insbesondere sollten Unternehmen prüfen, ob zwischen ihren Gesellschaftern und den Spendenempfängern ein persönlicher Bezug besteht. Wenn es eine solche Verbindung gibt, besteht das Risiko, dass die Spenden als vGA eingestuft werden.
Der BFH betont, dass es ausreicht, wenn der nahestehenden Person ein entsprechender Vorteil zufließt, der dem Gesellschafter aufgrund der engen Beziehung zuzurechnen ist. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn eine dem Gesellschafter nahestehende Person von der Vermögensübertragung profitiert. Dieser Vorteil ergibt sich laut BFH im Urteilsfall daraus, dass die Stiftung die ihr von der GmbH geschenkten Kunstwerke zur Verfolgung ihres Satzungszwecks verwendet hat.
Auswirkungen für Unternehmen und Stiftungen
Das Urteil hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Spenden. Künftig könnten die Finanzbehörden Großspenden von Unternehmen an gemeinnützige Organisationen genauer unter die Lupe nehmen und ggf. als vGA umqualifizieren. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmen für die Spenden Körperschaftsteuer zahlen müssten.
Fazit
Das Urteil des BFH zeigt, dass Spenden von Unternehmen an nahestehende Stiftungen steuerlich sorgfältig geprüft werden müssen. Entscheidend ist, ob die Zuwendung auch unter fremden Dritten in vergleichbarer Form erfolgt wäre.
Besteht ein enger persönlicher Bezug zwischen Gesellschaftern und Stiftung, kann eine Spende schnell zur verdeckten Gewinnausschüttung werden – mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.
Wenn du unsicher bist, wie Spenden an eine Stiftung zu bewerten sind und welche Auswirkungen dies ggf. auf deine eigene Stiftung hat, beraten wir dich gerne.
Über Sascha Drache
Sascha Drache – zertifizierter Stiftungsberater – ist ein führender Experte für Stiftungsrecht und Vermögensschutz. Mit seiner jahrelangen Erfahrung hilft er Familien und Unternehmern, ihr Vermögen langfristig zu sichern. Sein Wissen teilt er nicht nur in diesem Blog, sondern auch in seinen Büchern “Geheimwissen Vermögensschutz” und “Ewiger Vermögensschutz”, auf Seminaren und in Videokursen. So stellt er sicher, dass jeder von seiner Expertise profitieren kann, um eine nachhaltige Stiftung zu gründen.


