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Nachfolge und Erbschaft: Vermögen geplant übergeben

Vermögen zu vererben ist der Standardweg, aber selten der beste: Erbgänge zersplittern Vermögen, Pflichtteile erzwingen Verkäufe und alle 30 Jahre greift der Fiskus erneut zu. Wer die Übergabe plant, statt sie dem Erbrecht zu überlassen, hält das Vermögen zusammen.

Hier findest du die Ratgeber zur geplanten Nachfolge: von der Unternehmensübergabe über den Vergleich Schenkung oder Stiftung bis zu der Frage, was passiert, wenn der Stifter stirbt.

Vermögen in die Stiftung bringen

Welche Wege es gibt, Vermögen einzubringen, und wann Schenkung, Zuwendung oder Darlehen die passende Form ist.

Versorgung und Generationenwechsel

Wer von der Stiftung lebt, wie Kinder und Enkel beteiligt werden und wie ein Unternehmen ohne Nachfolger weitergeht.

Steuern bei der Nachfolge

Erbschaftsteuer sparen, die Erbersatzsteuer verstehen und die 10-Jahres-Frist richtig nutzen.

Ernstfall und Sonderfälle

Was mit der Stiftung passiert, wenn der Stifter stirbt, ob sie das Testament ersetzt und was für Freiberufler gilt.

Nachfolge ist die geplante Übergabe von Vermögen oder eines Unternehmens an die nächste Generation, zu Lebzeiten oder auf den Tod. Wer nichts plant, überlässt die Übergabe dem Erbrecht, und das ist selten die beste Lösung: Die gesetzliche Erbfolge verteilt nach Quoten, Pflichtteile nach § 2303 BGB erzwingen Auszahlungen, Erbengemeinschaften blockieren Entscheidungen, und das Finanzamt greift bei jedem Übergang neu zu.

Planung heißt, drei Dinge früh zu entscheiden: Was soll zusammenbleiben, wer soll wovon leben, und wie viel Steuer ist dafür akzeptabel. Die Ratgeber in diesem Bereich beantworten diese Fragen von der Schenkung an die Kinder über die Stiftung als Nachfolgeinstrument bis zu dem Fall, dass der Stifter stirbt.

Warum reicht das Testament für die Nachfolge nicht?

Ein Testament regelt, wer erbt. Es regelt nicht, was der Erbe mit dem Vermögen macht, und es hebelt den Pflichtteil nicht aus: Kinder und Ehegatten haben nach § 2303 BGB Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, in Geld, sofort fällig. Bei einem Unternehmen oder einem Immobilienbestand bedeutet das oft den Verkauf. Dazu kommt die Erbengemeinschaft: Mehrere Erben entscheiden nur gemeinsam, und jeder kann die Auseinandersetzung verlangen.

Eine Stiftung löst das, weil sie das Vermögen aus dem Nachlass herausnimmt. Wer die Stiftung zu Lebzeiten errichtet, hinterlässt kein Vermögen, über das gestritten werden kann, sondern eine Satzung, die Begünstigte, Erträge und Nachfolger im Vorstand festlegt. Wie das im Ganzen funktioniert, zeigt Familienstiftung und Nachfolge. Wie der Pflichtteil trotzdem wirkt, insbesondere die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB, die zehn Jahre lang um jährlich 10 Prozent abschmilzt, erklärt Pflichtteil und Stiftung. Ob die Stiftung das Testament ersetzt, klärt Stiftung statt Testament.

Schenken, vererben oder stiften: Welcher Weg passt wann?

Die Schenkung zu Lebzeiten ist der einfachste Weg und nutzt die Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 Euro für den Ehegatten, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel. Nach § 14 ErbStG stehen diese Freibeträge alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh beginnt, überträgt so ein Millionenvermögen steuerfrei. Der Nachteil: Geschenkt ist geschenkt. Das Vermögen gehört dem Kind, mit allem, was dazugehört, von der Scheidung des Kindes bis zu dessen Gläubigern.

Die Stiftung ist der Weg für Vermögen, das zusammenbleiben soll. Sie kostet einmalig 15.000 bis 25.000 Euro, die Anerkennung dauert typischerweise 6 bis 9 Monate, und sie trägt sich wirtschaftlich ab 150.000 bis 200.000 Euro. Dafür bleibt das Vermögen über Generationen in einer Hand, deiner Satzung. Den Vergleich findest du in Schenkung vs. Stiftung und in Schenkung oder Vererbung. Wie die Zehnjahresfrist konkret funktioniert, steht im meistgelesenen Beitrag dieses Bereichs, Die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen. Was passiert, wenn der Schenker die Frist nicht erlebt, zeigt Stifter stirbt vor Ablauf der 10-Jahres-Frist.

Welche Steuern fallen bei der Übergabe an?

Beim Übergang an eine Familienstiftung richtet sich die Steuerklasse nach dem entferntesten Berechtigten laut Satzung (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG): Sind nur Kinder begünstigt, gilt der Freibetrag von 400.000 Euro, bei Enkeln 200.000 Euro, bei Urenkeln und weiteren 100.000 Euro. Im Gegenzug entfällt der Erbfall dauerhaft. An seine Stelle tritt die Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre wird ein fiktiver Übergang auf zwei Kinder besteuert, mit einem Freibetrag von 800.000 Euro (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 und § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Für Betriebsvermögen greifen zusätzlich die Verschonungen nach § 13a und § 13b ErbStG mit 85 oder 100 Prozent.

Was die Erbersatzsteuer für deine Stiftung konkret bedeutet und wie du Rücklagen dafür bildest, erklärt Was ist die Erbersatzsteuer?. Die fünf legalen Wege, den Erbfall selbst zu entlasten, stehen in Erbschaftssteuer sparen. Wie bestehende Vermögenswerte in die Stiftung kommen, von der Immobilie bis zum Depot, zeigt Vermögen in die Stiftung übertragen.

Wie gehst du die Nachfolge konkret an?

Rechne mit zehn Jahren. Nicht, weil die Stiftung so lange braucht, sondern weil die Zehnjahresfristen des Erbschaftsteuerrechts und der Pflichtteilsergänzung erst dann voll wirken. Wer mit 55 beginnt, hat mit 65 eine Struktur, die steuerlich und rechtlich abgeschlossen ist. Wer mit 70 beginnt, kann noch gestalten, aber mit weniger Spielraum. Den Zeitplan beschreibt Vermögensnachfolge planen.

Die Reihenfolge ist immer dieselbe: erst klären, wer wovon leben soll, dann die Struktur wählen, dann übertragen. Für Unternehmer ohne Nachfolger in der Familie zeigt Unternehmensnachfolge regeln, wie die Stiftung das Unternehmen weiterführt. Was mit der Stiftung geschieht, wenn du selbst nicht mehr da bist, und warum sie dann genau so weiterläuft, wie du es festgelegt hast, erklärt Was passiert mit der Stiftung, wenn der Stifter stirbt?. Ob eine Stiftung zu deinem Vermögen passt, prüfst du in zwei Minuten mit dem Stiftungskalkulator.

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