So prüfen wir unsere Inhalte

Stiftungsrecht und Steuern vertragen keine Ungenauigkeit. Deshalb durchläuft jeder Ratgeber auf stiftung.de einen festen Prüfprozess, bevor er veröffentlicht wird.

Der Prüfprozess in vier Schritten

  1. Recherche und Erstellung: Jeder Beitrag entsteht auf Basis der Beratungspraxis von Ratgeber Stiftung, der einschlägigen Gesetze (BGB, KStG, ErbStG, AStG) und aktueller Rechtsprechung. Quellen und Rechtsgrundlagen stehen am Ende jedes Beitrags.
  2. Fachliche Prüfung: Vor der Veröffentlichung prüft ein externer Experte den Beitrag: Steuerthemen prüft ein Steuerberater, Rechtsthemen ein Rechtsanwalt. Erst nach der Freigabe geht der Beitrag online.
  3. Kennzeichnung: Unter der Überschrift jedes geprüften Beitrags steht, wer ihn geprüft hat und wann er zuletzt aktualisiert wurde.
  4. Laufende Aktualisierung: Ändern sich Gesetze, Sätze oder Rechtsprechung, aktualisieren wir die betroffenen Beiträge und vermerken das Datum.

Unsere fachlichen Prüfer

Jens Verhülsdonk, Steuerberater

Jens Verhülsdonk

Steuerberater

Prüft die Beiträge mit steuerlichem Schwerpunkt: Besteuerung von Stiftungen, Kapitalanlagen, Immobilien und Holding-Strukturen.

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Thomas Bourdon, Rechtsanwalt

Thomas Bourdon

Rechtsanwalt

Prüft die Beiträge mit rechtlichem Schwerpunkt: Stiftungsrecht, Satzungsgestaltung, Verwaltung und Nachfolge.

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Was das für dich bedeutet

Die Beiträge auf stiftung.de geben dir fachlich geprüfte Orientierung, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche und rechtliche Aussagen beziehen sich auf typische Konstellationen; für deine konkrete Situation sprich mit uns im Erstgespräch oder mit deinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.