Ab wie viel Einkommen lohnt sich eine Stiftung? Die ehrliche Antwort mit Rechenbeispiel

Veröffentlicht: · Fachlich geprüft von Jens Verhülsdonk, Steuerberater · Lesezeit: 5 Min.
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Gehalt allein reicht nicht: Die Stiftung optimiert Vermögenserträge, keine Lohnsteuer. Ab wann sich der Schritt rechnet – die ehrliche Antwort mit Zahlen.
Ab wie viel Einkommen lohnt sich eine Stiftung? Die ehrliche Antwort mit Rechenbeispiel

Diese Frage stellen viele Interessenten ganz am Anfang, und sie enthält ein verbreitetes Missverständnis.

Die Höhe deines Gehalts ist für eine Stiftung fast nebensächlich: Eine Stiftung kann Arbeitseinkommen nicht optimieren, denn sie senkt keine Lohnsteuer. Entscheidend ist, ob du Vermögenswerte mit laufenden Erträgen besitzt oder aufbauen willst.

In diesem Beitrag geht es darum, warum das so ist, welches Einkommens- und Vermögensniveau eine Stiftung realistisch voraussetzt und was ein konkretes Rechenbeispiel über die tatsächliche Einstiegsschwelle verrät. So viel vorweg: Sie liegt niedriger, als viele denken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gehalt allein reicht nicht: Eine Stiftung optimiert Vermögenserträge (Mieten, Dividenden, Unternehmensgewinne), keine Lohnsteuer. Bei reinem Arbeitseinkommen ist sie das falsche Werkzeug.
  • Eher keine Stiftung: kaum Vermögen, keine Aufbaupläne und ein Einkommen um 40.000–50.000 €/Jahr.
  • Drei Gründe sprechen für die Gründung: langfristiger Vermögensschutz, steuerbegünstigter Vermögensaufbau, philanthropisches Engagement.
  • Rechenbeispiel: Schon eine abbezahlte, vermietete Immobilie im Wert von rund 800.000 € kann eine Familienstiftung tragen, die zwei Kinder mit je 700 €/Monat versorgt.
  • Einordnung: Eine Stiftung setzt Wohlstand voraus, ist aber kein Privileg der Superreichen.

1. Warum dein Gehalt nicht die entscheidende Größe ist

Eine Stiftung ist eine Vermögensstruktur: Sie verwaltet Kapital, Immobilien und Beteiligungen und versteuert deren Erträge mit rund 15 % Körperschaftsteuer statt mit bis zu 45 % persönlicher Einkommensteuer. Auf Arbeitseinkommen hat sie dagegen keinen Einfluss. Lohn und Selbständigen-Honorare bleiben beim persönlichen Steuersatz; auch eine Vorstandsvergütung aus der Stiftung ist reguläres, voll steuerpflichtiges Einkommen.

Deshalb gilt: Wer ein hohes Gehalt, aber keine Vermögenswerte hat und auch keine aufbauen will, braucht keine Stiftung. Wer dagegen aus seinem Einkommen Vermögen aufbaut, für den wird die Stiftung ab einem bestimmten Punkt zum Hebel, weil sie den Aufbau steuerlich beschleunigt und das Aufgebaute schützt.

„Das Rechenbeispiel zeigt, dass die Stiftung einen gewissen Wohlstand des Stifters voraussetzt. Gleichzeitig zeigt es aber auch: Eine Stiftung ist kein Privileg der Superreichen.“– Sascha Drache, Ratgeber Stiftung

2. Die drei Gründe, aus denen man eine Stiftung gründet

  • Langfristiger Schutz des erarbeiteten Vermögens vor Zugriffen Dritter, Zersplitterung und Erbstreitigkeiten
  • Steuerbegünstigter Vermögensaufbau über die niedrigere laufende Besteuerung der Erträge
  • Ein Beitrag für die Gesellschaft bei philanthropischer Zielsetzung

Für die ersten beiden Ziele ist die Familienstiftung das passende Vehikel, für das dritte die gemeinnützige Stiftung. In beiden Fällen gilt: Die Stiftung braucht Vermögenswerte, die Erträge abwerfen. Ohne gesicherte Ertragsbasis wird schon das Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsaufsicht schwierig.

3. Das Rechenbeispiel: Was eine Stiftung wirklich voraussetzt

Angenommen, ein Stifter möchte seine zwei Kinder über eine Familienstiftung mit je 700 € im Monat unterstützen, zusammen also 1.400 €/Monat bzw. 16.800 €/Jahr. Das Stiftungsvermögen soll aus einer unbelasteten, vermieteten Immobilie bestehen. Wie viel Immobilie braucht es dafür?

  • Benötigte Jahresnetto-Kaltmiete: ca. 40.000 €. Davon gehen rund 25 % für Bewirtschaftung ab (Verwaltung, Instandhaltung, Rücklagen, Abschreibung), es bleiben ca. 30.000 €.
  • Nach Abzug des Körperschaftsteuer-Freibetrags von ca. 5.000 € werden rund 25.000 € mit 15 % Körperschaftsteuer belastet. Der Stiftung verbleiben ca. 21.000 €.
  • Die Ausschüttung an die Begünstigten unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 %. Bei den Kindern kommen rund 16.000 €/Jahr an: das Versorgungsziel ist erreicht.
  • Bei einer angenommenen Mietrendite von 5 % entspricht das einer Immobilie mit einem Verkehrswert von rund 800.000 €.

Die Rechnung ist vereinfacht, zeigt aber zwei Dinge. Erstens: Eine Stiftung setzt einen gewissen Wohlstand voraus. Zweitens: Sie ist kein Privileg der Superreichen. Eine Immobilie im Wert von 800.000 € ist heute keine Luxusvilla, sondern eine größere Eigentumswohnung in einer deutschen Metropolregion. Ist sie abbezahlt und vermietet, kann sich die Stiftungsgründung bereits lohnen: Der Stiftungszweck wird erfüllt, die Immobilie ist vor dem Zugriff Dritter geschützt, und die laufende Steuerlast auf die Mieterträge sinkt deutlich.

4. Einkommen als Weg, nicht als Kriterium

Wie passt das hohe Gehalt nun doch ins Bild? Als Motor für den Vermögensaufbau. Wer aus seinem Einkommen konsequent Vermögenswerte aufbaut (Immobilien, Beteiligungen, Depots), erreicht irgendwann die Schwellen, ab denen die Stiftung wirtschaftlich arbeitet: als Faustregel ab etwa 30.000 € jährlichen Vermögenserträgen, deutlich ab etwa 80.000 €. Die genauen Vermögens-Schwellenwerte behandelt der Beitrag Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Familienstiftung?; ob die Struktur insgesamt zu dir passt, klärt der Beitrag Lohnt sich eine Stiftung?.

Stiftungskalkulator: Macht eine Stiftung für dich Sinn?

Unser Fazit

Die Frage „Ab wie viel Einkommen lohnt sich eine Stiftung?“ führt in die Irre, wenn man sie wörtlich nimmt: Nicht das Einkommen, sondern die Vermögenserträge entscheiden. Bei 40.000–50.000 € Jahreseinkommen ohne Vermögen und ohne Aufbaupläne ist die Stiftung nicht der richtige Weg. Wer dagegen ertragbringende Vermögenswerte besitzt, und sei es eine einzige abbezahlte Immobilie in der Größenordnung von 800.000 €, sollte die Stiftung ernsthaft prüfen. Sie schützt das Vermögen, senkt die laufende Steuerlast und macht die Versorgung der Familie planbar.

FAQ: Einkommen und Stiftung

Nein. Stiftungen sind Vermögensstrukturen; sie senken keine Lohnsteuer. Vorstandsvergütungen aus der Stiftung sind reguläres Einkommen und unterliegen dem persönlichen Steuersatz.

Als reine Gehalts-Optimierung nicht. Sinnvoll wird sie erst, wenn aus dem Einkommen Vermögenswerte mit laufenden Erträgen entstehen, die in die Stiftung eingebracht werden können.

Sie kann reichen: Im Rechenbeispiel trägt eine abbezahlte, vermietete Immobilie mit rund 800.000 € Verkehrswert und 5 % Mietrendite eine Familienstiftung, die zwei Begünstigte mit je 700 €/Monat versorgt.

Ausschüttungen der Familienstiftung an Begünstigte unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Das ist in der Versorgungsplanung von Anfang an einzurechnen.

Auch eine gemeinnützige Stiftung braucht Erträge, um ihren Zweck dauerhaft zu finanzieren. Ohne tragfähige Vermögensbasis wird bereits die Anerkennung schwierig.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Körperschaftsteuersatz 15 %: § 23 KStG; Freibetrag ca. 5.000 €: § 24 KStG
  • Abgeltungsteuer 25 % auf Destinatärs-Ausschüttungen: § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG
  • Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht: §§ 80 ff. BGB
  • Rechenbeispiel aus der Beratungspraxis Ratgeber Stiftung. Stand: Juli 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche und rechtliche Aussagen beziehen sich auf typische Konstellationen; im Einzelfall sollten Steuerberater bzw. Rechtsanwalt einbezogen werden.

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