Die Holding sammelt Gewinne steuergünstig – aber irgendwann willst du an das Geld. Dafür gibt es im Kern vier Wege: das Geschäftsführer-Gehalt, die Gewinnausschüttung an dich privat (25 % Abgeltungsteuer), das Gesellschafterdarlehen als Liquiditätsbrücke und, in der Stiftungsvariante, die satzungsgemäße Ausschüttung an Begünstigte. Jeder Weg hat eigene Steuerfolgen und Fallstricke. In diesem Beitrag geht es darum, wie die vier Wege funktionieren, was sie kosten und wie du sie klug kombinierst.
Das Wichtigste in Kürze
- Weg 1 – Gehalt: Als Geschäftsführer zahlst du deinen persönlichen Steuersatz; das Gehalt ist auf Gesellschaftsebene Betriebsausgabe. Muss fremdüblich sein.
- Weg 2 – Ausschüttung an dich: 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. SolZ). Der Preis dafür, dass das Geld die Struktur verlässt.
- Weg 3 – Gesellschafterdarlehen: keine sofortige Steuer, aber Rückzahlungspflicht, marktübliche Verzinsung und saubere Verträge zwingend.
- Weg 4 – Stiftungs-Ausschüttung: Bei der Stiftungsholding erhalten Begünstigte satzungsgemäße Ausschüttungen (25 % Abgeltungsteuer), planbar über Generationen.
- Grundsatz: Privat entnehmen kostet immer; die Kunst liegt in der Mischung aus Gehalt, gezielten Ausschüttungen und Reinvestition.
1. Weg 1: Das Geschäftsführer-Gehalt
Der einfachste laufende Kanal: Du bist Geschäftsführer der Holding oder einer Tochter und zahlst dir ein Gehalt. Es unterliegt deinem persönlichen Einkommensteuersatz, mindert aber als Betriebsausgabe den Gewinn der Gesellschaft. Wichtig ist die Fremdüblichkeit: Höhe und Konditionen müssen dem entsprechen, was ein fremder Geschäftsführer bekäme – überzogene Vergütungen wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung. Für die Grundversorgung ist das Gehalt meist der effizienteste Baustein, weil es die Doppelbelastung der Ausschüttung vermeidet.
2. Weg 2: Die Gewinnausschüttung an dich privat
Schüttet die Holding an dich als Gesellschafter aus, fallen 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Das ist der Preis dafür, dass Kapital die geschützte Struktur verlässt. Deshalb gilt die Grundregel der Holding-Planung: nur so viel privat ausschütten, wie du tatsächlich brauchst – der Rest arbeitet in der Struktur mit dem vollen Betrag weiter. Wie die Gewinne überhaupt steuergünstig in die Holding kommen (~1,5 % über das Schachtelprivileg), zeigt der Beitrag Holding-GmbH [Slug prüfen].
3. Weg 3: Das Gesellschafterdarlehen
Die Holding kann dir als Gesellschafter ein Darlehen gewähren: Liquidität heute, ohne sofortige Steuer. Aber: Es ist ein echtes Darlehen, keine verdeckte Entnahme. Nötig sind ein schriftlicher Vertrag, marktübliche Verzinsung und tatsächliche Rückzahlung. Fehlt das, wertet das Finanzamt den Vorgang als verdeckte Gewinnausschüttung mit Steuerfolgen und Zinsen. Als Dauerlösung taugt der Weg nicht; als Brücke für Investitionen oder Engpässe ist er legitim, wenn er sauber dokumentiert ist.
4. Weg 4: Die Stiftungs-Variante - Versorgung statt Entnahme
Steht eine Familienstiftung an der Spitze, ändert sich die Logik: Es gibt keinen Gesellschafter mehr, der entnimmt, sondern Destinatäre, die satzungsgemäß versorgt werden. Die Stiftung beschließt Ausschüttungen an dich und deine Familie nach den Regeln der Satzung; beim Empfänger fallen 25 % Abgeltungsteuer an. Der Unterschied zum GmbH-Weg ist nicht der Steuersatz, sondern die Planbarkeit: Versorgung über Generationen, unabhängig von Erbfall und Anteilseignerschaft, ohne dass Substanz die Struktur verlassen muss. Wie die Struktur aufgebaut wird: Stiftungsholding.
5. Wie kombiniert man die Wege sinnvoll?
| Bedarf | Passender Weg | Steuerfolge |
|---|---|---|
| Laufende Lebenshaltung | GF-Gehalt (fremdüblich) | persönlicher Steuersatz; Betriebsausgabe der Gesellschaft |
| Größere Einmalbeträge | gezielte Ausschüttung | 25 % Abgeltungsteuer + SolZ |
| Kurzfristige Liquidität | Gesellschafterdarlehen | keine sofortige Steuer; Zins + Rückzahlung Pflicht |
| Familienversorgung langfristig | Stiftungs-Ausschüttung an Destinatäre | 25 % Abgeltungsteuer, satzungsgesteuert |
| Vermögensaufbau | gar nicht entnehmen – reinvestieren | ~1,5 % auf Holding-Ebene, Zinseszins auf Brutto |
Unser Fazit
Es gibt keinen Steuertrick, der Geld kostenlos aus der Holding holt – jeder private Euro wird irgendwo versteuert. Die Kunst liegt in der Mischung: ein fremdübliches Gehalt für die Grundversorgung, gezielte Ausschüttungen statt Dauerentnahme, das Darlehen nur als dokumentierte Brücke, und möglichst viel Kapital, das in der Struktur weiterarbeitet. Wer Versorgung über Generationen plant, löst die Frage strukturell – mit der Stiftung an der Spitze, die aus „Entnehmen“ ein geregeltes „Versorgen“ macht.
FAQ: Geld aus der Holding
Wie bekomme ich steuerfrei Geld aus meiner Holding?
Gar nicht dauerhaft. Jeder private Zufluss wird besteuert (Gehalt: persönlicher Satz; Ausschüttung: 25 %). „Steuerfrei“ bleibt nur, was in der Struktur reinvestiert wird.
Was ist günstiger: Gehalt oder Ausschüttung?
Das hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Für die Grundversorgung ist das Gehalt meist effizient (Betriebsausgabe); größere Beträge laufen über Ausschüttungen. Die konkrete Mischung gehört in die Steuerplanung.
Darf mir meine Holding einfach Geld leihen?
Ja, aber nur mit schriftlichem Vertrag, marktüblicher Verzinsung und echter Rückzahlung – sonst verdeckte Gewinnausschüttung.
Wie kommt bei der Stiftungsholding Geld zur Familie?
Über satzungsgemäße Ausschüttungen an die Destinatäre (25 % Abgeltungsteuer). Die Satzung steuert, wer wann was erhält – planbar über Generationen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen: § 32d EStG; auf Destinatärsleistungen: § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG
- Verdeckte Gewinnausschüttung (Fremdvergleich bei Gehalt/Darlehen): § 8 Abs. 3 KStG
- Schachtelprivileg (Zufluss in die Holding): § 8b KStG
- Praxis-Einordnungen aus der Beratungspraxis Ratgeber Stiftung. Stand: Juli 2026.