Bürgerstiftung: Mit Herz, Engagement und Gemeinschaft etwas bewegen

Zuletzt aktualisiert: · Von · Fachlich geprüft von Thomas Bourdon, Rechtsanwalt · Lesezeit: 5 Min.
Bürgerstiftungen stärken Gemeinschaft & Gemeinwohl. Erfahre, wie sie funktionieren, gegründet werden & Projekte vor Ort fördern ➤ Jetzt lesen!

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Bürgerstiftung: Mit Herz, Engagement und Gemeinschaft etwas bewegen

Eine Bürgerstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die viele Menschen einer Stadt oder Region gemeinsam tragen und die vor Ort fördert: Bildung, Jugend, Kultur, Soziales, Umwelt. Rechtlich ist sie meist eine rechtsfähige Stiftung nach § 80 BGB mit steuerbegünstigten Zwecken nach § 52 AO. Das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands zählt 2025 Bürgerstiftungen an 435 Standorten.

Der Unterschied zur klassischen Stiftung: Das Vermögen kommt nicht von einem einzelnen Stifter, sondern wächst durch Zustiftungen und Spenden vieler Bürgerstifter. Wer zustiftet, kann bis zu 1 Million Euro innerhalb von zehn Jahren zusätzlich als Sonderausgaben abziehen (§ 10b Abs. 1a EStG). Wer eigene Vermögensziele wie Nachfolge oder Vermögensschutz verfolgt, ist mit einer Familienstiftung besser bedient.

Wie eine Stiftung mit einem Förderverein zusammenarbeitet, erklärt der Beitrag Stiftung und Verein kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bürgerstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit breitem Zweck nach § 52 AO und lokalem Wirkungskreis.
  • Rechtsform ist in der Regel die rechtsfähige Stiftung nach § 80 BGB; die Anerkennung erteilt die Stiftungsbehörde des Bundeslandes.
  • Das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands zählt 2025 Bürgerstiftungen an 435 Standorten; seine 10 Merkmale verlangen Unabhängigkeit, Überparteilichkeit, breiten Zweck und Transparenz.
  • Spenden sind bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar, Zustiftungen in den Vermögensstock zusätzlich bis 1 Million Euro in zehn Jahren (§ 10b Abs. 1 und 1a EStG).
  • Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht (§ 80 Abs. 2 BGB); in der Praxis erwarten die Stiftungsaufsichten 100.000 bis 150.000 Euro Grundstockvermögen, eine Treuhandstiftung ist ab etwa 20.000 Euro möglich.
  • Das bundesweite Stiftungsregister startet am 1. Januar 2028; bis dahin führen die Länder ihre Stiftungsverzeichnisse.

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Buergerstiftungen Stiftungszweck

1. Was ist eine Bürgerstiftung?

Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige, gemeinnützige Stiftung mit einem breiten Stiftungszweck. Steuerlich gilt sie als gemeinnützig nach § 52 AO, rechtlich ist sie meist eine rechtsfähige Stiftung nach § 80 BGB. Im Fokus stehen Projekte in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Umwelt.

Ziel einer Bürgerstiftung ist es, das Zusammenleben in einer Stadt oder Region langfristig zu stärken. Sie fördert einzelne soziale Projekte und trägt dazu bei, bürgerschaftliches Engagement zu bündeln, zu verstetigen und dauerhaft wirksam zu machen. Dabei steht nicht der kurzfristige Effekt im Vordergrund, sondern eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.

Typisch für diese Form der Stiftung ist die Beteiligung vieler sogenannter Bürgerstifter, also Menschen, die eine Bürgerstiftung mit einer Zustiftung oder regelmäßigen Spenden unterstützen.

2. Warum lohnt sich eine Bürgerstiftung?

Eine Bürgerstiftung schafft Chancen für alle, unabhängig von Herkunft oder finanziellen Mitteln. Sie richtet sich am Gemeinwohl vor Ort aus und setzt genau dort an, wo Menschen Unterstützung benötigen. Dabei geht es um finanzielle Förderung und vor allem um Beteiligung, Verantwortung und gemeinsames Handeln.

Sie gibt den Bürgerinnen und Bürgern das gute Gefühl, gemeinsam etwas zu bewegen, und stärkt das Vertrauen in lokale Strukturen. Für Spender lohnt sie sich auch steuerlich: Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar, Zustiftungen in den Vermögensstock zusätzlich bis zu 1 Million Euro innerhalb von zehn Jahren (§ 10b Abs. 1 und 1a EStG).

Wie eine Stiftung öffentliche Fördermittel nutzt und eigene Mittel vergibt, steht im Beitrag Fördermittel und Stiftung.

Vorteile der Bürgerstiftung im Überblick:

  • Transparenz durch regelmäßige Berichte und unabhängige Gremien
  • Lokale Verankerung: Projekte werden dort gefördert, wo sie gebraucht werden

  • Verbindung von Hilfe, Engagement und langfristiger Förderung

  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung durch Ideen, Zeitspenden oder finanzielle Beiträge

3. Was fördert eine Bürgerstiftung?

 Je nach regionalem Bedarf unterstützt die Bürgerstiftung ganz unterschiedliche Zwecke:

  • Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, z. B. Hausaufgabenhilfen, Sprachförderung oder Stipendien

  • Aktionen gegen Einsamkeit, z. B. Besuchsdienste für ältere Menschen

  • Umweltinitiativen, etwa Baumpflanzaktionen oder Workshops für nachhaltiges Leben

  • Förderung von Kultur und kreativem Ausdruck, etwa durch Musik- und Theaterprojekte

  • Unterstützung sozialer Projekte wie Lebensmittelausgaben oder Hilfe für Bedürftige

Viele Bürgerstiftungen in Deutschland organisieren auch eine Benefizaktion, vergeben Auszeichnungen für besonderes Engagement oder starten eigene Initiativen mit lokaler Wirkung. Welche Bürgerstiftung in deiner Region aktiv ist, zeigt die Übersicht der 795 Bürgerstiftungen in Deutschland auf stiftung24.de.

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4. Wer kann eine Bürgerstiftung gründen oder unterstützen?

Grundsätzlich kann jeder eine Bürgerstiftung gründen oder Teil einer bestehenden Stiftung werden, etwa als Stifter, Bürgerstifter, ehrenamtliche Helfer oder Förderer.

Auch Unternehmen oder Institutionen können durch Zustiftungen oder Kooperationen zum Erfolg beitragen.

Einige Stiftungen sind aus Initiativen von Einzelpersonen entstanden, andere wurden von lokalen Gruppen oder Vereinen gegründet. Wichtig ist, dass sich die Arbeit an den Bedürfnissen vor Ort orientiert. Für die Gründung gelten die Regeln der rechtsfähigen Stiftung: Stiftungsgeschäft mit Satzung (§ 81 BGB), Anerkennung durch die Stiftungsbehörde (§ 80 Abs. 1 BGB) und ein Vermögen, das den Zweck dauerhaft trägt (§ 80 Abs. 2 BGB). Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht, in der Praxis erwarten die Aufsichten 100.000 bis 150.000 Euro Grundstockvermögen. Wer kleiner starten will, nutzt eine Treuhandstiftung ab etwa 20.000 Euro.

5. Wo findest du aktuelle Informationen zu Bürgerstiftungen?

Immer wieder greifen auch Medien wie der NDR das Thema Bürgerstiftungen auf und berichten über ihre Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Aktuelle Informationen, Veranstaltungen und Beispiele erfolgreicher Projekte findest du auf den jeweiligen Seiten der Bürgerstiftungen oder beim Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands, das die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung festlegt und das Gütesiegel vergibt.

Unser Fazit

Eine Bürgerstiftung ist die richtige Form, wenn du vor Ort etwas bewegen willst und dafür viele Mitstreiter statt eines großen Einzelvermögens hast. Das breite Zweckspektrum nach § 52 AO und der Zustiftungsabzug nach § 10b Abs. 1a EStG machen sie für Spender und Stifter gleichermaßen attraktiv.

Sie ist aber kein Instrument für eigene Vermögensziele: Als gemeinnützige Stiftung darf sie weder den Stifter noch seine Familie begünstigen (§ 55 AO). Unsere Empfehlung: Prüfe zuerst, ob es in deiner Region schon eine Bürgerstiftung gibt, und stifte dort zu. Eine eigene Stiftung zu gründen lohnt sich erst, wenn Zweck oder Gebiet noch nicht abgedeckt sind und mindestens 100.000 Euro Grundstockvermögen realistisch sind.

Und was heißt das für dich?

Ob eine Stiftung in deiner Situation das richtige Instrument ist, hängt an Vermögen, Zielen und Zeithorizont. Zehn Minuten am Telefon reichen für die erste Einschätzung.

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Häufige Fragen zur Bürgerstiftung (FAQ)

Was ist eine Bürgerstiftung?

Eine Bürgerstiftung ist eine Form der gemeinnützigen Stiftung, bei der sich viele engagierte Personen mit Zustiftungen, Spenden oder aktiver Mitarbeit für das Gemeinwohl in ihrer Stadt oder Region einsetzen. Sie ist unabhängig, überparteilich und verfolgt dauerhaft einen breiten Stiftungszweck.

Im Gegensatz zu klassischen Stiftungen wird das Stiftungsvermögen bei einer Bürgerstiftung gemeinschaftlich aufgebaut. Ziel ist es, Verantwortung in der eigenen Kommune zu übernehmen, ohne Abhängigkeit von Einzelinteressen. Eine Bürgerstiftung wirkt lokal und langfristig.

Grundsätzlich kann sich jede Person in einer Bürgerstiftung einbringen, ob durch finanzielle Zustiftungen, ehrenamtliche Mitarbeit oder als Mitglied im Stiftungsrat. Auch Unternehmen und gemeinnützige Vereine können sich engagieren.

Die Gründung erfolgt wie bei anderen rechtsfähigen Stiftungen gemäß den Vorgaben des Stiftungsrechts. Wichtig sind ein klarer Zweck, eine Satzung (§ 81 BGB) und ein Vermögen, das den Zweck dauerhaft trägt (§ 80 Abs. 2 BGB), in der Praxis 100.000 bis 150.000 Euro. Rechtsfähig wird die Stiftung mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes (§ 80 Abs. 1 BGB); ab dem 1. Januar 2028 kommt die Eintragung in das bundesweite Stiftungsregister hinzu.

Bürgerstiftungen veröffentlichen regelmäßig Berichte über Projekte, Vermögensverwendung und Wirkung. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis des Bundeslandes und ab 2028 im Stiftungsregister sichert zusätzlich Publizität im Rechtsverkehr. Das Gütesiegel des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands bestätigt, dass die Satzung die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung erfüllt.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat das Gütesiegel für Bürgerstiftungen 2003 eingeführt; heute vergibt es das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands auf Basis der 10 Merkmale. Beide begleiten Bürgerstiftungen beratend, stellen Musterdokumente bereit und fördern den überregionalen Austausch. Er setzt sich auch politisch für die Weiterentwicklung des Stiftungswesens ein.

Neben der Bürgerstiftung, die zu den gemeinnützigen Stiftungen zählt, gibt es verschiedene weitere Stiftungsformen,  darunter Familienstiftungen, Treuhandstiftungen oder Doppelstiftungen. Jede Stiftungsart verfolgt unterschiedliche Ziele und eignet sich für verschiedene Zwecke, von gesellschaftlichem Engagement bis hin zur Vermögens- oder Nachfolgeplanung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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Sascha Drache, Gründer von Ratgeber Stiftung, im Düsseldorfer Büro
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