Die Wegzugsteuer beträgt 60 Prozent deines Wertzuwachses, multipliziert mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (§ 6 AStG, § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 4 SolzG 1995). Bei 900.000 Euro Wertzuwachs und Spitzensteuersatz sind das rund 250.000 Euro, fällig ohne jeden Zufluss.
Eine feste Prozentzahl gibt es nicht. Die Belastung hängt an zwei Größen: am Wertzuwachs seit dem Erwerb und an deinem übrigen Einkommen im Wegzugsjahr. Nach oben ist sie gedeckelt, nach unten offen.
Dieser Beitrag rechnet drei Fälle vollständig durch. Wen die Steuer überhaupt trifft, ab welcher Beteiligung und mit welchen Fristen, steht an anderer Stelle.
Das Wichtigste in Kürze
- Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert der Anteile im Wegzugszeitpunkt abzüglich der Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 EStG).
- Von diesem Gewinn sind 60 Prozent steuerpflichtig, weil 40 Prozent nach dem Teileinkünfteverfahren steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG); die Anschaffungskosten wirken sich spiegelbildlich nur zu 60 Prozent aus (§ 3c Abs. 2 EStG).
- Auf den steuerpflichtigen Teil läuft dein persönlicher Einkommensteuersatz, ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen 42 Prozent und ab 277.826 Euro 45 Prozent (§ 32a Abs. 1 S. 2 EStG, Fassung ab 2026), dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (§ 4 S. 1 SolzG 1995).
- Die rechnerische Obergrenze liegt damit bei rund 28,5 Prozent des Wertzuwachses: 45 Prozent von 60 Prozent, erhöht um den Soli. Mehr kann es ohne Kirchensteuer nicht werden.
- Bei 1.000.000 Euro Anteilswert und 100.000 Euro Anschaffungskosten sind es im Beispiel dieses Beitrags 250.103,58 Euro, zahlbar in sieben zinslosen Jahresraten von je 35.729,08 Euro (§ 6 Abs. 4 AStG).
- Der Freibetrag von 9.060 Euro nach § 17 Abs. 3 EStG läuft in Wegzugsfällen praktisch immer leer, weil er ab 36.100 Euro Gewinn abschmilzt.
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1. Wie wird die Wegzugsteuer berechnet? Formel in vier Schritten
Die Rechnung hat vier Schritte, und nur der erste ist strittig. Die übrigen drei sind reine Arithmetik.
Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
| Schritt | Rechenoperation | Norm |
|---|---|---|
| 1. Bemessungsgrundlage | gemeiner Wert der Anteile im Wegzugszeitpunkt minus Anschaffungskosten = fiktiver Veräußerungsgewinn | § 6 Abs. 1 S. 1 AStG, § 17 Abs. 2 EStG |
| 2. Teileinkünfteverfahren | davon 60 Prozent ansetzen, 40 Prozent bleiben steuerfrei | § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 3c Abs. 2 EStG |
| 3. Einkommensteuer | steuerpflichtigen Teil zum übrigen zu versteuernden Einkommen addieren, Tarif anwenden, Steuer ohne den Wegzug abziehen | § 32a Abs. 1 EStG |
| 4. Zuschläge | 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Mehrsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer | § 4 S. 1 SolzG 1995 |
Warum Schritt 3 der teure ist
Der fiktive Gewinn wird nicht gesondert besteuert, sondern erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Für § 17-Gewinne gibt es weder Fünftelregelung noch ermäßigten Steuersatz: § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG nennt die Veräußerungsgewinne der §§ 14, 14a Abs. 1, 16 und 18 Abs. 3 EStG, nicht aber § 17 EStG. Ein sechsstelliger Gewinn schiebt dich deshalb in einem Schritt in den Spitzensteuersatz.
Praktisch bedeutet das: Rechne nicht mit deinem Durchschnittssteuersatz aus dem Vorjahr, sondern mit dem Grenzsteuersatz, der nach dem Sprung gilt. Wer mit 30 Prozent kalkuliert und bei 45 Prozent landet, verfehlt die Liquiditätsplanung um ein Drittel.
Der Freibetrag, mit dem du nicht rechnen solltest
§ 17 Abs. 3 S. 1 EStG gewährt einen Freibetrag von 9.060 Euro, anteilig nach der Höhe der Beteiligung. Satz 2 nimmt ihn sofort wieder weg: Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Gewinn den anteiligen Teil von 36.100 Euro übersteigt. Hältst du 20 Prozent, stehen dir also 1.812 Euro zu, die ab 7.220 Euro Gewinn abschmelzen und bei 9.032 Euro vollständig verbraucht sind. In jedem Wegzugsfall, über den sich das Nachdenken lohnt, ist er null.
2. Wie wird der gemeine Wert der Anteile ermittelt? Vereinfachtes Ertragswertverfahren und Gutachten
Der gemeine Wert ist die einzige Stellschraube, an der sich wirklich noch etwas bewegen lässt. Alles danach ist Rechenweg. § 11 Abs. 2 BewG gibt eine klare Rangfolge vor.
- Ableitung aus Verkäufen. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ist dieser Preis maßgeblich (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG). Eine Finanzierungsrunde oder der Einstieg eines Mitgesellschafters kurz vor dem Wegzug setzt damit den Wert fest.
- Ertragsaussichten oder anerkannte Methode. Fehlt ein solcher Verkauf, wird unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten bewertet, und zwar mit der Methode, die ein Erwerber der Kaufpreisbemessung zugrunde legen würde (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG).
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren. Zulässig, solange es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 Abs. 1 BewG).
- Substanzwert als Untergrenze. Die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden darf nicht unterschritten werden (§ 11 Abs. 2 S. 3 BewG).
Das vereinfachte Ertragswertverfahren, an einer Zahl gezeigt
Der Ertragswert ist der nachhaltig erzielbare Jahresertrag multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 200 Abs. 1 BewG). Der Jahresertrag ist der Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre (§ 201 Abs. 2 BewG), vermindert um 30 Prozent zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG). Der Kapitalisierungsfaktor beträgt 13,75 (§ 203 Abs. 1 BewG).
Angenommen, die Betriebsergebnisse deiner GmbH betragen nach Korrekturen 250.000, 270.000 und 260.000 Euro, ein angemessener Unternehmerlohn ist dabei bereits abgezogen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d BewG):
- Durchschnitt: (250.000 + 270.000 + 260.000) / 3 = 260.000 Euro
- abzüglich 30 Prozent Ertragsteuerpauschale: 260.000 × 0,7 = 182.000 Euro
- mal Kapitalisierungsfaktor: 182.000 × 13,75 = 2.502.500 Euro für 100 Prozent
- deine Beteiligung von 40 Prozent: 1.001.000 Euro
Ein Faktor von 13,75 entspricht einer Rendite von gut 7 Prozent. Für eine gut verdienende Gesellschaft ist das oft großzügig, für ein personenabhängiges Beratungsunternehmen regelmäßig zu hoch. Genau hier entscheidet sich, ob du gegen die Bewertung vorgehst. Kommt der Mehrheit deiner Anteile zusätzlich eine beherrschende Stellung zu, kann das Finanzamt außerdem einen Paketzuschlag ansetzen (§ 11 Abs. 3 BewG).
Checkliste: Unterlagen für die Bewertung
- Jahresabschlüsse der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre, bei unterjährigem Wegzug zusätzlich eine Zwischenbilanz auf den Stichtag
- Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss zum Betriebsergebnis nach § 202 BewG, also Hinzurechnungen und Kürzungen einzeln belegt
- Nachweis eines angemessenen Unternehmerlohns, etwa ein Vergütungsvergleich für eine fremde Geschäftsführung
- Aufstellung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und der Beteiligungen, die neben dem Ertragswert anzusetzen sind (§ 200 Abs. 2 und 3 BewG)
- Substanzwertermittlung als Untergrenze, inklusive stiller Reserven in Immobilien und Maschinen
- alle Anteilskaufverträge der letzten zwölf Monate, auch Verkäufe zwischen Gesellschaftern
- Gesellschaftsvertrag mit Verfügungsbeschränkungen, Abfindungsklauseln und Stimmrechtsregelungen
- Anschaffungsnachweise für deine eigenen Anteile, bei unentgeltlichem Erwerb die des Rechtsvorgängers (§ 17 Abs. 2 S. 5 EStG)
Der letzte Punkt wird am häufigsten unterschätzt. Die Anschaffungskosten mindern die Bemessungsgrundlage eins zu eins, und wer sie nach dreißig Jahren nicht mehr belegen kann, versteuert im Zweifel den vollen Wert.
3. Was kostet der Wegzug bei 1 Million Euro Anteilswert? Beispielrechnung mit allen Zwischenschritten
Der Ausgangsfall knüpft an die Bewertung aus Kapitel 2 an, gerundet auf eine glatte Million. Du hältst 40 Prozent an einer GmbH. Der gemeine Wert deiner Anteile beträgt im Wegzugszeitpunkt 1.000.000 Euro, deine Anschaffungskosten lagen bei 100.000 Euro. Bis zum Wegzug im laufenden Jahr hast du 80.000 Euro Geschäftsführergehalt bezogen, das ist dein übriges zu versteuerndes Einkommen. Du ziehst im September nach Portugal.
Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gemeiner Wert der Anteile | Bewertung nach § 11 Abs. 2 BewG | 1.000.000,00 Euro |
| abzüglich Anschaffungskosten | 1.000.000 minus 100.000 | 900.000,00 Euro fiktiver Gewinn |
| Teileinkünfteverfahren | 900.000 × 60 Prozent | 540.000,00 Euro steuerpflichtig |
| Freibetrag § 17 Abs. 3 EStG | abgeschmolzen, weil 540.000 die Grenze weit übersteigt | 0,00 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen mit Wegzug | 80.000 plus 540.000 | 620.000,00 Euro |
| Einkommensteuer darauf | 0,45 × 620.000 minus 19.470,38 | 259.529,00 Euro |
| Einkommensteuer ohne den Wegzug | 0,42 × 80.000 minus 11.135,63 | 22.464,00 Euro |
| Mehrsteuer durch den Wegzug | 259.529 minus 22.464 | 237.065,00 Euro |
| Solidaritätszuschlag | 237.065 × 5,5 Prozent | 13.038,58 Euro |
| Gesamtbelastung | Einkommensteuer plus Soli | 250.103,58 Euro |
| Quote auf den Wertzuwachs | 250.103,58 von 900.000 | 27,8 Prozent |
| Jahresrate bei Ratenzahlung | 250.103,58 / 7 | 35.729,08 Euro |
Die Tarifformeln stammen aus § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5 EStG in der ab 2026 geltenden Fassung; der Steuerbetrag ist nach Satz 6 auf volle Euro abzurunden. Die Differenzmethode in Zeile 7 und 8 ist wichtig: Sie zeigt, was der Wegzug zusätzlich kostet, und nicht die gesamte Jahressteuerlast.
Bemerkenswert ist das Verhältnis zur Liquidität. Du hast 80.000 Euro brutto verdient und sollst 250.103,58 Euro zahlen. Der Betrag steckt vollständig in einer Gesellschaft, aus der du ihn nur über eine Ausschüttung herausbekommst, die selbst wieder Kapitalertragsteuer auslöst. Wie das in einer Holdingstruktur aussieht, zeigt der Beitrag Geld aus der Holding auszahlen.
4. Wie ändert sich das Ergebnis bei kleineren Beteiligungen? Zweite Rechnung und Vergleichstabelle
Kleiner ist relativ günstiger, und zwar aus einem einzigen Grund: Der Tarif ist progressiv. Wer unterhalb der 45-Prozent-Schwelle bleibt, zahlt auf den Gewinn eine spürbar niedrigere Durchschnittsbelastung.
Fall A: 300.000 Euro Anteilswert
Du hältst 20 Prozent an einer GmbH, gemeiner Wert 300.000 Euro, Anschaffungskosten 25.000 Euro. Du ziehst zum 1. Januar weg und hast im Wegzugsjahr keine weiteren inländischen Einkünfte.
- Fiktiver Gewinn: 300.000 minus 25.000 = 275.000 Euro
- steuerpflichtig nach § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG: 275.000 × 60 Prozent = 165.000 Euro
- Einkommensteuer nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG: 0,42 × 165.000 minus 11.135,63 = 58.164,00 Euro
- Solidaritätszuschlag: 58.164 × 5,5 Prozent = 3.199,02 Euro
- Gesamt: 61.363,02 Euro, das sind 22,3 Prozent des Wertzuwachses
- Jahresrate über sieben Jahre: 8.766,15 Euro
Der Fall bleibt im 42-Prozent-Bereich und damit unter der Spitze. Zum Vergleich der Soli: Er wird nur erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage 20.350 Euro übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro (§ 3 Abs. 3 SolzG 1995). Mit 58.164 Euro Einkommensteuer ist diese Freigrenze deutlich überschritten.
Fall C: 5.000.000 Euro Anteilswert
Du bist Alleingesellschafter, gemeiner Wert 5.000.000 Euro, Anschaffungskosten 50.000 Euro, dein übriges zu versteuerndes Einkommen liegt bei 300.000 Euro und damit bereits im Spitzensteuersatz.
- Fiktiver Gewinn: 4.950.000 Euro, davon steuerpflichtig 60 Prozent = 2.970.000 Euro
- Einkommensteuer darauf, durchgehend 45 Prozent: 1.336.500,00 Euro
- Solidaritätszuschlag: 73.507,50 Euro
- Gesamt: 1.410.007,50 Euro, das sind 28,5 Prozent des Wertzuwachses
- Jahresrate über sieben Jahre: 201.429,64 Euro
Die drei Fälle nebeneinander
Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
| Größe | Fall A | Fall B | Fall C |
|---|---|---|---|
| Gemeiner Wert der Anteile | 300.000 Euro | 1.000.000 Euro | 5.000.000 Euro |
| Anschaffungskosten | 25.000 Euro | 100.000 Euro | 50.000 Euro |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 275.000 Euro | 900.000 Euro | 4.950.000 Euro |
| Steuerpflichtig (60 Prozent) | 165.000 Euro | 540.000 Euro | 2.970.000 Euro |
| Übriges zu versteuerndes Einkommen | 0 Euro | 80.000 Euro | 300.000 Euro |
| Einkommensteuer auf den Wegzug | 58.164,00 Euro | 237.065,00 Euro | 1.336.500,00 Euro |
| Solidaritätszuschlag | 3.199,02 Euro | 13.038,58 Euro | 73.507,50 Euro |
| Gesamtbelastung | 61.363,02 Euro | 250.103,58 Euro | 1.410.007,50 Euro |
| Quote auf den Wertzuwachs | 22,3 Prozent | 27,8 Prozent | 28,5 Prozent |
| Jahresrate über sieben Jahre | 8.766,15 Euro | 35.729,08 Euro | 201.429,64 Euro |
Die Quote steigt von 22,3 auf 28,5 Prozent und bleibt dort stehen. 28,485 Prozent ist die rechnerische Obergrenze: 45 Prozent Spitzensteuersatz auf 60 Prozent des Gewinns, erhöht um 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Wer dir eine Wegzugsteuer von 40 oder 45 Prozent vorrechnet, hat das Teileinkünfteverfahren vergessen.
5. Wer muss die Wegzugsteuer zahlen, und wann?
Steuerschuldner ist die natürliche Person, die den Tatbestand verwirklicht, nicht die Gesellschaft. Bei der unentgeltlichen Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person zahlt der Übertragende, nicht der Empfänger (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG). Das überrascht viele Eltern, die Anteile an ein im Ausland lebendes Kind verschenken: Die Rechnung kommt zu ihnen.
Die Steuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Auslöser liegt, und wird mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Praktisch heißt das: Du ziehst im September, der Bescheid kommt im Folgejahr oder später. Diese Verzögerung verleitet dazu, die Belastung zu verdrängen.
Was die Ratenzahlung wirklich bringt
Auf Antrag kann die festgesetzte Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 AStG). Die Bedingungen stehen im selben Absatz und sind wörtlich zu nehmen:
- Dem Antrag ist in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattzugeben (§ 6 Abs. 4 S. 2 AStG). Das ist der teuerste Satz der Vorschrift: Wer 250.000 Euro Steuer stunden will, muss dafür Sicherheiten stellen, etwa eine Bankbürgschaft, und die kostet laufend Avalprovision.
- Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre (§ 6 Abs. 4 S. 3 AStG).
- Die Jahresraten sind nicht zu verzinsen (§ 6 Abs. 4 S. 4 AStG). Das ist der echte Vorteil: Bei 250.103,58 Euro verteilst du die Zahlung zinslos über sieben Jahre.
- Der Rest wird binnen eines Monats fällig, wenn eine Rate ausbleibt, du deine Mitwirkungspflichten verletzt, Insolvenz anmeldest, die Anteile veräußerst oder überträgst oder Ausschüttungen von insgesamt mehr als einem Viertel des Werts erfolgen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 bis 5 AStG).
Die letzte Bedingung kollidiert mit der naheliegendsten Finanzierung. Wer die Raten aus Ausschüttungen der GmbH bedient, nähert sich der Viertel-Grenze. Bei einem Anteilswert von 1.000.000 Euro sind das 250.000 Euro über die gesamte Laufzeit. Die sieben Raten summieren sich auf 250.103,58 Euro, und Ausschüttungen unterliegen selbst der Besteuerung. Rein rechnerisch geht das nicht auf.
Eine zinslose Dauerstundung für Wegzüge innerhalb der EU oder des EWR gibt es nicht. Die Wörter EU und EWR kommen im geltenden § 6 AStG nicht vor; die alte Regelung lebt nur im Übergangsrecht für Altfälle fort (§ 21 Abs. 3 AStG). In Rückkehrfällen richtet sich der Zahlungsaufschub nach der vom Finanzamt eingeräumten Frist. Entfällt die Steuer am Ende doch nicht und hast du auf Jahresraten verzichtet, sind für die Dauer des Aufschubs Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben (§ 6 Abs. 4 S. 7 und S. 8 AStG), und zwar einhalb Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr (§ 238 Abs. 1 S. 1 und S. 2 AO).
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Stiftungs-Check starten6. Seit wann gibt es die Wegzugsteuer überhaupt?
Das Außensteuergesetz stammt vom 8. September 1972 (BGBl. I 1972, 1713). Sein Dritter Teil trägt bis heute die Überschrift "Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland" und besteht aus einer einzigen Vorschrift, dem § 6 AStG. Die Idee ist also über fünfzig Jahre alt.
Für deine Rechnung zählt aber nur ein Datum: Die heutige Fassung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 AStG). Wurde ein Tatbestand in einer bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung vor dem 1. Januar 2022 verwirklicht, bleibt für die Abwicklung dieses Falles die alte Fassung anwendbar (§ 21 Abs. 3 S. 1 AStG). Welche Zwischenschritte das Gesetz zwischen 1972 und 2021 genommen hat, spielt für laufende Planungen deshalb keine Rolle.
Der praktische Punkt: Ratgeberbeiträge, Rechner und Merkblätter aus der Zeit vor 2022 rechnen mit anderen Fristen und mit einer Stundung, die es nicht mehr gibt. Prüfe bei jeder Quelle zuerst das Datum, erst danach die Zahl.
7. Wie wirkt sich eine Familienstiftung auf die Rechnung aus?
Hältst du die Anteile nicht mehr selbst, sondern eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland, dann knüpft dein späterer Wegzug an diesen Anteilen nicht mehr an. Die Stiftung zieht nicht mit um. Das ist aber keine Ersparnis, sondern ein Tausch, und beide Zahlen gehören nebeneinander auf den Tisch.
Bleib beim Fall B mit 1.000.000 Euro Anteilswert. Die Einbringung in die Stiftung ist ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang. Bei der Errichtung richtet sich die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten (§ 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG); sind deine Kinder die entferntest Berechtigten, gilt Steuerklasse I mit 400.000 Euro Freibetrag. Welche Steuerklasse im Einzelfall greift, zeigt der Beitrag zur Steuerklasse bei der Familienstiftung.
Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
| Weg | Was ausgelöst wird | Wann fällig |
|---|---|---|
| Wegzug mit den Anteilen im Privatvermögen | Einkommensteuer plus Soli auf 60 Prozent des Wertzuwachses, im Beispiel 250.103,58 Euro | mit dem Bescheid, auf Antrag in sieben Raten |
| Einbringung in die inländische Familienstiftung vor dem Wegzug | Schenkungsteuer auf den Wert der Anteile nach Abzug der Freibeträge und etwaiger Begünstigungen für Betriebsvermögen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8, § 15 Abs. 2 S. 1, § 16 ErbStG; Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG bei mehr als 25 Prozent Beteiligung) | mit der Übertragung, also sofort |
| Laufende Folge der Stiftung | Körperschaftsteuer von 15 Prozent für 2026, nach § 23 Abs. 1 KStG ab 2028 schrittweise auf 10 Prozent sinkend, plus Erbersatzsteuer alle 30 Jahre | dauerhaft |
Die Gegenrechnung ist deshalb keine Frage von billiger oder teurer, sondern von einmalig gegen dauerhaft und von beweglich gegen gebunden. Was in der Stiftung liegt, gehört dir nicht mehr. Wie die Übertragung von Geschäftsanteilen abläuft, zeigt der Beitrag GmbH-Anteile an eine Stiftung schenken, die Perspektive auf das operative Unternehmen der Beitrag Familienstiftung und Unternehmen. Die Stiftungssicht auf das Wegzugsthema insgesamt behandelt der Beitrag Wegzugsbesteuerung und Stiftung, die Grundsatzfrage der Beitrag Stiftung oder auswandern.
8. Welche Posten werden in Rechnungen oft vergessen?
Die vier Grundschritte sind schnell gerechnet. Teuer wird es an den Rändern.
- Der Solidaritätszuschlag. 5,5 Prozent der Einkommensteuer (§ 4 S. 1 SolzG 1995). In Fall C allein 73.507,50 Euro. Er wird erhoben, sobald die Bemessungsgrundlage 20.350 Euro übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro (§ 3 Abs. 3 SolzG 1995), und ist damit in jedem relevanten Wegzugsfall fällig.
- Die Kirchensteuer. Bist du kirchensteuerpflichtig, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent hinzu, festgelegt durch die Kirchensteuerbeschlüsse und erhoben als Zuschlag zur Einkommensteuer (§ 51a EStG). Bemessen wird sie nach einer Einkommensteuer, in der auch der nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Teil des Gewinns steckt (§ 51a Abs. 2 S. 2 EStG). In Fall B liegt sie bei 9 Prozent deshalb über den 21.335,85 Euro, die sich aus 9 Prozent von 237.065 Euro ergeben würden. Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG), was die Belastung im Ergebnis wieder etwas senkt.
- Die Bewertung selbst. Ein belastbares Unternehmenswertgutachten kostet Geld, und ein Streit über den gemeinen Wert kostet mehr. Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Gemessen an 250.000 Euro Steuer ist das trotzdem die Ausgabe mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung, weil sie an Schritt 1 ansetzt.
- Die Sicherheitsleistung. Die Ratenzahlung ist zinslos, die Bürgschaft dafür nicht. Die Avalprovision, deren Satz die Bank festlegt, läuft bis zur letzten Jahresrate mit.
- Die Progression im Wegzugsjahr. Wer im Wegzugsjahr zusätzlich eine Abfindung, eine Tantieme oder einen Immobilienverkauf realisiert, verschiebt den gesamten fiktiven Gewinn in den Spitzensteuersatz. Die Reihenfolge der Ereignisse innerhalb eines Kalenderjahres ist deshalb bares Geld.
- Kein ermäßigter Steuersatz. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG erfasst § 17-Gewinne nicht. Wer mit Fünftelregelung oder halbem Steuersatz kalkuliert, rechnet sich arm.
Was in dieser Rechnung ebenfalls nicht auftaucht: Anteile an Investmentvermögen. Für sie gilt seit 2025 eine eigene Schwelle mit eigener Rechnung.
Wer statt der Anteile eine Zwischenholding hält, ändert an der Wegzugsteuer übrigens nichts, solange er die Holdinganteile selbst im Privatvermögen hält: Auch sie sind Anteile im Sinne des § 17 EStG. Was eine Holding sonst leistet, zeigt der Beitrag Holding-GmbH.
Unser Fazit
Die Wegzugsteuer liegt zwischen rund 20 und 28,5 Prozent deines Wertzuwachses. Die Obergrenze ist mathematisch fix, alles darunter hängt am Tarif und damit am übrigen Einkommen des Wegzugsjahres. Wer eine einzelne Prozentzahl hört, sollte nach dem Rechenweg fragen.
Unsere Empfehlung ist eine Reihenfolge. Lass zuerst den gemeinen Wert deiner Anteile ermitteln und belege deine Anschaffungskosten, denn diese beiden Zahlen bestimmen alles Weitere. Rechne dann mit dem Grenzsteuersatz, nicht mit dem Durchschnittssatz. Prüfe erst danach, ob du die sieben Jahresraten brauchst und ob du die Sicherheitsleistung stellen kannst. Erst wenn diese Zahl auf dem Tisch liegt, lohnt das Gespräch über Strukturen. Wer umgekehrt vorgeht, baut um eine Zahl herum, die noch niemand kennt.
Alle Grundlagen zu Steuern bündelt der Leitartikel Stiftung und Steuern: Welche Steuern zahlt eine Stiftung, und wann sind Begünstigungen möglich?, weitere Beiträge findest du im Bereich Steuern.
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Wie viel Steuerlast tatsächlich wegfällt, hängt an deiner konkreten Struktur, nicht an Beispielrechnungen. Genau das rechnen wir im Erstgespräch an deinen Zahlen durch.
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Häufige Fragen
Wie viel Wegzugsteuer zahlst du bei 500.000 Euro Anteilswert?
Bei 500.000 Euro gemeinem Wert, 25.000 Euro Anschaffungskosten und keinen weiteren Einkünften im Wegzugsjahr beträgt der fiktive Gewinn 475.000 Euro. Steuerpflichtig sind davon 60 Prozent, also 285.000 Euro (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Daraus ergeben sich nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EStG 108.779 Euro Einkommensteuer und 5.982,85 Euro Solidaritätszuschlag, zusammen 114.761,85 Euro oder 24,2 Prozent des Wertzuwachses.
Wer muss die Wegzugsteuer zahlen?
Schuldner ist die natürliche Person, die den Tatbestand verwirklicht, nicht die Gesellschaft und nicht der Empfänger der Anteile. Auch bei der unentgeltlichen Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person zahlt der Übertragende (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG). Wer Anteile an ein im Ausland lebendes Kind verschenkt, löst die Steuer also bei sich selbst aus.
Kannst du die Wegzugsteuer in Raten zahlen?
Ja, auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 1 AStG). Die Raten sind zinslos, dem Antrag ist aber in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattzugeben (§ 6 Abs. 4 S. 2 und S. 4 AStG). Bei 250.103,58 Euro Steuer sind das 35.729,08 Euro pro Jahr. Der Restbetrag wird sofort fällig, wenn eine Rate ausbleibt, du die Anteile überträgst oder Ausschüttungen von mehr als einem Viertel des Werts erfolgen.
Wird die Steuer erstattet, wenn du zurückkommst?
Beruht der Wegzug auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit und wirst du innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch unter den Bedingungen des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG. In diesen Fällen richtet sich der Zahlungsaufschub nach der vom Finanzamt eingeräumten Frist, und die Erhebung von Jahresraten entfällt auf Antrag. Entfällt die Steuer am Ende doch nicht, sind Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben (§ 6 Abs. 4 S. 7 und S. 8 AStG).
Wie wird der Unternehmenswert für die Steuer ermittelt?
Maßgeblich ist der gemeine Wert nach § 11 Abs. 2 BewG. Lässt er sich aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres ableiten, gilt dieser Preis. Andernfalls wird nach den Ertragsaussichten bewertet, wofür das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Verfügung steht: Dreijahresdurchschnitt der Betriebsergebnisse, gemindert um 30 Prozent Ertragsteuerpauschale, multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§§ 200 bis 203 BewG). Der Substanzwert darf nicht unterschritten werden.
Fällt zusätzlich Kirchensteuer an?
Ja, wenn du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent, erhoben als Zuschlag zur Einkommensteuer (§ 51a EStG). Bemessungsgrundlage ist eine Einkommensteuer, bei der der nach dem Teileinkünfteverfahren steuerfreie Teil des Gewinns wieder hinzugerechnet wird (§ 51a Abs. 2 S. 2 EStG). Bei 237.065 Euro Einkommensteuer auf den Wegzug liegt die Kirchensteuer deshalb über 21.335,85 Euro, also über 9 Prozent dieses Betrags. Die gezahlte Kirchensteuer ist im Gegenzug als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 AStG: fiktive Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG zum gemeinen Wert, drei Tatbestände und die jeweiligen Zeitpunkte nach Satz 2
- § 6 Abs. 4 AStG: sieben gleiche Jahresraten auf Antrag (Satz 1), in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung (Satz 2), erste Rate binnen eines Monats nach Bekanntgabe und übrige jeweils am 31. Juli (Satz 3), Zinslosigkeit (Satz 4), fünf Widerrufsereignisse (Satz 5), Rückkehrfälle und Verzinsung nach § 234 AO (Sätze 7 und 8)
- § 21 Abs. 1 Nr. 1 AStG: geltende Fassung erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022; § 21 Abs. 3 S. 1 AStG: Fortgeltung der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung für vorher verwirklichte Tatbestände. Außensteuergesetz vom 8. September 1972, BGBl. I 1972, 1713
- § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG: 40 Prozent des Veräußerungspreises oder des gemeinen Werts im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG sind steuerfrei, steuerpflichtig bleiben 60 Prozent; § 3c Abs. 2 EStG: korrespondierender Abzug der Anschaffungskosten nur zu 60 Prozent
- § 17 Abs. 1 bis 3 EStG: Beteiligung ab 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre, Ermittlung des Veräußerungsgewinns, Freibetrag von 9.060 Euro mit Abschmelzung ab 36.100 Euro, jeweils anteilig nach der Beteiligungshöhe
- § 32a Abs. 1 S. 2 EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung: Grundfreibetrag 12.348 Euro, 42 Prozent ab 69.879 Euro, 45 Prozent ab 277.826 Euro; Abrundung des Steuerbetrags auf volle Euro nach Satz 6
- § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG: außerordentliche Einkünfte sind die Veräußerungsgewinne der §§ 14, 14a Abs. 1, 16 und 18 Abs. 3 EStG; § 17 EStG ist nicht genannt, eine Tarifermäßigung scheidet aus. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Abzug gezahlter Kirchensteuer als Sonderausgabe
- § 4 S. 1 SolzG 1995: Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage; § 3 Abs. 3 SolzG 1995: Freigrenzen von 20.350 Euro und 40.700 Euro
- § 11 Abs. 2 BewG: gemeiner Wert nicht notierter Anteile, Ableitung aus Verkäufen des letzten Jahres, sonst Ertragsaussichten oder anerkannte Methode, Substanzwert als Untergrenze; § 11 Abs. 3 BewG: Paketzuschlag
- §§ 199 bis 203 BewG: vereinfachtes Ertragswertverfahren, Jahresertrag mal Kapitalisierungsfaktor (§ 200 Abs. 1), Dreijahresdurchschnitt (§ 201 Abs. 2), Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d), Ertragsteuerpauschale von 30 Prozent (§ 202 Abs. 3), Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 Abs. 1)
- § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG (Steuerklasse bei der Errichtung einer Familienstiftung), § 23 Abs. 1 KStG (Körperschaftsteuersatz 2026 und Absenkung ab 2028), § 234 AO (Stundungszinsen)
- Alle Normen am Gesetzestext geprüft über gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23. September 2026. Sämtliche Beispielrechnungen wurden mit der Tarifformel des § 32a Abs. 1 S. 2 EStG nachgerechnet. Stand: September 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche und rechtliche Aussagen beziehen sich auf typische Konstellationen; im Einzelfall sollten Steuerberater bzw. Rechtsanwalt einbezogen werden.